Letzten Freitag erhielten wir ja nun endlich die Eingangsbestätigung zu unserem Bauantrag. Die überraschende Abfrage der Fassadenfarben und der Farbe der Dacheindeckung stellt uns nun unter Zugzwang.

Die Aufgaben

Die Eingangsbestätigung brachte zwei Formulare und eine Aufgabe mit sich.

Formular zur Anerkennung, auch künftiger Anpassungen, des Bebauungsplanes  -> kein Problem.

Erklärung ob der mit Arbeit bezeichnete Raum gewerblich oder rein privat genutzt wird -> kein Problem.

Formular zur Nennung der Fassaden und Akzentfarben, sowie der Dacheindeckung nach NCS-Farbschema,
inklusive prozentualer Verteilung  -> Problem!

Deadline zur Nachreichung: 19.05.2017
Konsequenz bei Nichteinhaltung: Rücknahme des Bauantrages!

Die Herausforderung

Direkt nach Erhalt nahm ich Kontakt mit unserem bauvorlageberechtigten Objektplaner auf. Dieser hatte allerdings nur das Anschreiben von der Unteren Bauaufsichtsbehörde erhalten. Herr Hauske teilte mit, dass er sich darum kümmern würde, allerdings erst am Mittwoch der kommenden Woche dazu käme. Flugs scannte ich die fehlenden Seiten und übersandte sie ihm.

Gestern nahm ich nun erneut Kontakt zu ihm auf und erinnerte an unser Anliegen. Er versprach im Bauamt anzurufen. Seiner Ansicht nach ist es zum jetzigen Zeitpunkt nicht nötig die Farben exakt zu spezifizieren. Wir unterwerfen uns ja ohnehin dem Bebauungsplan, so dass wir dafür Sorge tragen müssen nur gestattete Farbtöne zu verwenden.

Da das Bauamt allerdings nur Dienstags und Donnerstags telefonisch zu erreichen ist, wird erst heute telefoniert werden können. Leider ist das Büro Hauske sehr stark ausgelastet, so dass ich befürchte, dass auch einmal etwas vergessen werden kann. Also werde ich dort heute wohl etwas nerven müssen……..

Plan B

Ich bin üblicherweise gerne auf mögliche Eventualitäten vorbereitet, so dass meine Frau und ich bereits an Plan B gearbeitet haben.

Die Farbtafel die uns unter Zugzwang setzt

Farbtafel mit den im Rousseau Park gemäß Bebauungsplan gestatten Farben. (Quelle: Rousseau Park GmbH)

Auf Basis der Farbtafel mit den gestatteten Farben, die mit einem Laserdrucker ausgedruckt leider nichts mit der Realität zu tun haben, wählten wir für uns passende Fassaden und Akzentfarben. Bisher war geplant diese Entscheidung erst später mit dem Putzer zu treffen, was uns nach wie vor lieber wäre. Kommt es dazu nicht, haben wir später eine gute Ausrede, wenn die Fassadenfarben nicht gefallen. Eine nicht farbkalibrierte Druckausgabe war dann schuld.

Ab 25 Grad Dachneigung sind auch für das Dach bestimmte Farben vorgegeben. Obwohl wir mit unseren 23 Grad Dachneigung auch eine rosa-grün getupfte Dacheindeckung haben dürften, möchte ich es dem Bauamt möglichst recht machen. Ein leeres Feld in einem Formular lädt sicher zu Rückfragen und damit zum verlangsamen des Prozesses ein. Das möchte ich gerne vermeiden.

Leider ist der Hersteller unserer Dachsteine für Endkunden nicht direkt zu erreichen, so dass ich eine Anfrage über Roth Massivhaus stellen würde, wenn unsere Frau Börner nicht im wohlverdienten Urlaub wäre. Glücklicherweise ist sie am Montag wieder frisch und ausgeruht im Büro.

Prozentualer Anteil

Die nächste Herausforderung ist die, herauszufinden wieviel der Fassadenfläche denn unsere Faschen an den Fenstern ausmachen. Diese werden ja in einer Akzentfarbe gehalten sein. Mit Sicherheit macht das weniger als 20% der gesamten Fassade aus, doch das Bauamt hätte gerne den genauen Prozentsatz.

Auch hier sind wir derzeit leider aufgeschmissen. Wir müssen nun herausfinden wie breit solche Putzfaschen denn üblicherweise sind. Mit dieser Kenntnis könnten wir dann losrechnen.

Hoffnung auf Plan A

Nun hoffen wir erstmal, dass Herr Hauske diese Nachforderung mit Verweis auf die geltende Bauordnung wegdiskutiert bekommt. Sollte ihm das nicht gelingen ,haben wir ab heute noch genau eine Woche. In dieser müssten wir den vermaledeiten NCS-Code der Dachsteine in Erfahrung bringen, den prozentualen Anteil der Flächen mit Akzentfarbe berechnen, eine Unterschrift vom Bauvorlageberechtigten abholen und das Ganze nach Luckenwalde verfrachten.

Üblicherweise bin ich gerne prozesskonform, doch im Moment hoffe ich auf die Diskussionskünste und Argumente von Herrn Hauske.

Update

Dank eines freundlichen Ansprechpartners bei Braas, dem Hersteller unserer Dachsteine, habe ich den RAL Code genannt bekommen, nach dem Braas fertigt. Vom Natural Color System hatte der gute Mann noch nie etwas gehört. Zusammen mit der Kenntnis des RAL Codes konnte ich dann dank dieser Website den entsprechenden NCS Code ableiten lassen.

Nun fehlen „nur“ noch die prozentuale Fläche und zwei Unterschriften oder behelfsmäßig der Verzicht des Bauamts auf Nennung der Daten.

4 Antworten

  1. Per Laserausdruck ausgesuchte Fassadenfarbe, da bleibt einem ja fast nur die Möglichkeit au ein weißes Blatt zu schauen und diese Farbe zu wählen 😉
    Bedeutet das wenn man z.B. zunächst weiß wählen würde, dass man später die Hausfarbe nicht selbst verändern darf, bzw. nur in den „freigegebenen Farben“ ?
    Arme Frau Börner, Sie scheint viel zu tun zu bekommen und ist offensichtlich von Nord bis Süd zuständig…..
    Ich drück die Daumen das Ihr alles hinbekommt, Verzögerungen kosten massiv Geld. Diese leidvolle Erfahrung haben wir ja machen dürfen.
    Beste Grüße
    Karsten

  2. Christian sagt:

    Ich verfolge euren Baublog schon eine Weile, er ist wirklich sehr informativ.

    Aber wer denkt sich denn so etwas mit den Farben aus, dass ist doch völlig willkürlich und bedeutet einen extremen Aufwand bei der Überprüfung. Möchte gerne Mal sehen, wie Bauherren mit Holzhäusern sich an solche Farbtabellen halten wollen, jede Holzmaserung verändert den Farbwerte. Oder Klinker, die gibt es ja sicher auch nicht nach Farbtabelle zu kaufen. Muss sich denn auf eine Farbe festgelegt werden oder dürfen die Farben auch Mutter gemischt werden? Und dürfen die Akzentfarben auch gepunktet auf der Fassade verteilt werden, solange es unter 20% sind?

    Ich halte von solchen Regelungen nichts, es sei denn man beschränkt es auf Putz, hier ist am ehesten noch eine Festlegung auf einen Farbwerte möglich und hier gibt es auch die meisten geschmacklichen Verfehlungen.

    • John sagt:

      Hallo Christian, schön, dass dir unser Baublog gefällt. Vielen Dank.

      Tatsächlich wussten wir, auf was wir uns einlassen.
      Dass im Rousseau Park ein Bebauungsplan mit Gestaltungsfestsetzungen gelten wird, war uns bewusst.
      Nur eben nicht, dass wir schon beim Bauantrag final mitteilen sollen, welche Farben in welchem Prozentsatz.
      Nachbarn von uns haben das allerdings hinbekommen.

      Holzhäuser, wie Blockbohlenhäuser sind übrigens nicht zulässig im Rousseau Park.
      Einige Nachbarn haben sich für eine Verblendfassade (Klinker) entschieden und werden wohl auch eine Genehmigung bekommen.
      Für Punkte 🙂 werden sich wahrscheinlich nicht viele Nachbarn entscheiden, da es wahrscheinlich zu teuer ist und auch nicht bei vielen auf Gegenliebe stoßen würde.
      Es dürfen maximal unterschiedliche Akzentfarben mit insgesamt 20% sein.
      Im Endeffekt bekommt man das sicher alles hin.

      Zusammenfassend finden wir den B-Plan und die Gestaltungsfestsetzung ja völlig in Ordnung, da sie für ein harmonisches, aber nicht uniformes oder gar steriles Bild sorgen wird. Einzig der Zeitpunkt, zu dem wir uns final festlegen sollen, wirkt meiner Ansicht nach übertrieben.
      Zumal wir uns ja mit Unterschrift dem B-Plan und dessen Anerkennung unterwerfen.
      Wozu dann noch vorab kommunizieren, wie genau welche Farben verteilt werden?

      Ich frage mich ohnehin wer und vor allem wie das später kontrolliert werden soll….

      • Tja, werden solche Dinge später kontrolliert? Gute Frage!

        Ich kenne tatsächlich einen Fall, in dem einige Bauherren in einem Neubaugebiet ihre Terrassen und Stellplätze zurückbauen mussten, nachdem diese vom Bauamt überprüft worden waren, da sie in Realität viel größer ausfielen als im Bauantrag beschrieben, was eine deutliche Überschreitung der zulässigen Grundflächenzahl zur Folge hatte.

        Unklar ist, ob es sich um eine zufällige Überprüfung durch das Bauamt handelte, oder ob die „Übertäter“ von Nachbarn oder anderen Anwohnern angeschwärzt worden sind.
        Klar ist, man muss wohl mit allem rechnen…

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