Seit dem Zugang der Eingangsbestätigung waren wir etwas angespannt wegen der an uns gestellten Nachforderungen. Gestern kam dann Bewegung in die Situation.

Professioneller Nachfrager

Nachdem ich unseren Objektplaner vergangenen Freitag telefonisch ins Bild wegen der Nachforderung der Unteren Bauaufsichtsbehörde gesetzt hatte, waren wir etwas aufgeregt, ob es uns denn gelingen würde die gesetzte Frist einzuhalten. Kritischster Punkt war die Forderung des Bauamtes, dass wir uns jetzt exakt auf die Farben festlegen sollen, die unser Haus später einmal haben soll. Auch Angaben über die prozentuale Verteilung dieser Farben wurden gefordert.

Zwei Wochen sind nicht viel Zeit, wenn man weiß, dass der Objektplaner chronisch überlastet und das Bauamt nur Dienstags und Donnerstags telefonisch zu erreichen ist.

Bereits am vergangenen Freitag ließ uns unser Planer, Herr Hauske, nicht im unklaren darüber, dass er sich frühestens am Mittwoch darum kümmern könne. Wegen der Erreichbarkeit des Bauamtes dann also Donnerstag. Bis dahin wäre also bereits eine Woche der gesetzten Frist verstrichen.

Entsprechend wichtig war es uns, dass Herr Hauske auch an diesem Donnerstag mit dem Bauamt spricht.

Mit ihm haben wir die Vereinbarung, dass nicht er sich meldet, sondern wir bei ihm nachfragen. Im Nachfragen bin ich Weltklasse, ich mache im Grunde genommen den ganzen Tag kaum was anderes als nachzufragen. Wer mir sagt ich soll nachfragen, der kann sich darauf verlassen, dass ich auch nachfrage!

So nun auch gestern. Um 8 Uhr eine Kurznachricht zur Erinnerung, ab 9 Uhr Anrufe auf Handy und im Büro. Leider jeweils ohne Antwort, aber damit muss man als professioneller Nachfrager rechnen.

Gegen 10:30 Uhr dann Erfolg im Büro. Der Chef wäre im Gespräch mit Bauherren.

Wir haben Erfahrung…

Ich erläuterte unsere Sorge, dass wenn er sich nicht diesen Donnerstag kümmern würde, nur noch kommender Dienstag bliebe. Anschließend müssten wir dann auf Plan B ausweichen und die verbleibende Zeit wäre dann schon sehr knapp.

Das hätte allerdings neben einiger weiterer Nachfragen an anderen Stellen, eine Unterschrift von Herrn Hauske erfordert, derer man erstmal hätte habhaft werden müssen.

Mein Ansprechpartner merkte, dass er es mit einem schweren Fall zu tun hatte. Er holte tief Luft und erklärte:

Sie können sich darauf verlassen, wir haben sehr, sehr…..Pause…… sehr viel Erfahrung mit Bauanträgen und Nachforderungen, als auch der Brandenburgischen Bauordung. Sie können sich darauf verlassen, dass der Chef das geregelt bekommt.
Und wenn nicht heute, dann eben am Dienstag.

Wir beendeten daraufhin das Telefonat. Dass er mich mit einem Verweis auf Dienstag nun alles andere als beruhigt hatte, war meinem Gesprächspartner sicher entgangen.

Erlösung

Tatsächlich aber erhielt ich kurz nach 13:00 Uhr einen Anruf von Herrn Hauske. Er teilte mir mit, dass er mit der zuständigen Sachbearbeiterin gesprochen und vereinbart hätte, dass das Dokument mit den farblichen Gestaltungsfestsetzungen erst bis Baufertigstellung nachgereicht werden müsse. Ich möge das in unserem Anschreiben anmerken.

Sicher auch am Telefon in Bernau war in diesem Moment der Stein zu hören, der mir vom Herzen fiel.

Noch am Abend ging daraufhin ein Brief mit zwei der drei geforderten Erklärungen und dem Hinweis auf das Telefonat in Richtung Bauamt.

Damit dürfen wir nun entspannt ins Wochenende gehen und müssen nicht befürchten, dass wir die gesetzte Frist reißen und der Bauantrag dann als zurückgezogen gilt. Außerdem haben wir die Möglichkeit uns Fassaden und Akzentfarben nun in Ruhe im Original und nicht nur auf einem Blatt Papier auszusuchen.

Personen, die nicht selber bauen oder gebaut haben, mögen unsere Befürchtungen als übertrieben empfinden. Doch andere Bauherren kennen die Konsequenzen, die Häuslebauern drohen. Ein vom Bauamt als zurückgezogen behandelter Bauantrag würde uns mindestens 6 Wochen kosten. Zeitverzug zieht weiteren Zeitverzug nach sich, was dann irgendwann zum bösen Wort Bereitstellungszinsen führt. Und dieses Wort möchte kein Bauherr von seiner Bank lesen oder hören.

1 Antwort

  1. Henric sagt:

    Kannst ja mal meine Frau Fragen, in Sachen nachfragen bin ich auf weltklasse Niveau 😉 Vermutlich hab ich jetzt schon mehr nachgefragt las Du, obwohl wir Monate zurückliegen.

    Zum Thema Bereitstellungszinsen kann ich auch etwas erzählen. Ich bin immer wieder erstaunt, wie wenig Bauherren das Thema zu berühren scheint, und wie oft sich Behörden oder andere Beteiligte darüber wundern, dass man daran denkt. Gestern mit dem Notar telefoniert und gefragt, wie es denn aktuell mit der Terminplanung aussieht, um zu wissen, wie entpannt oder eben nicht entspannt wir sein können. Dort war das Thema der Bereitstellungszinsen gefühlt auch nicht präsent. Dann später am Nachmittag ein Telefonat mit dem anwalt der gerade den Werkvertrag prüft und später den Gundstückskaufvertrag prüfen soll. Die wundern sich, dass wir den Kaufvertarg so viel später nachreichen, bis ich auch hier wieder erklärt habe, dass mit Darlehensantrag das Jahr der zinsfreien Bereitstellung losläuft und wir also deshalb erst später Notartermin haben werden und daher noch nicht den Kaufvertragsentwurf beauftragt haben.

    Aber Glückwunsch, dass es sich so schnell geklärt hat.

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