Nur 5 Wochen hat es gedauert, bis wir die Eingangsbestätigung unseres Bauantrages in Händen halten durften.

Kein neuer Rekord

Die Untere Bauaufsicht- und Denkmalschutzbehörde, die ich üblicherweise einfach Bauamt nenne, hat uns einen Tag vor Aufstellung eines neuen Rekordes die Eingangsbestätigung zukommen lassen. Mit genau fünf Wochen konnten wir den alten Rekord leider nicht einstellen.

Auch wenn ich in meinem sportlichen Ehrgeiz etwas getroffen bin, überwiegt doch die Freude zu sehen, dass der Bauantrag nicht zum Pressen von Trockenblumen dient. Nein, er wird tatsächlich bearbeitet.

Unsere hochgeschätzte Sachbearbeiterin hat uns sogar einige Hausaufgaben mitgegeben. So haben wir zum Beispiel eine Erklärung abzugeben, dass wir den bisher noch nicht rechtskräftigen Bebauungsplan auch mit etwaigen späteren Anpassungen anerkennen.

Im Bauantrag wurde ein Zimmer mit „Arbeiten“ bezeichnet. Hier müssen wir nun erklären, dass es sich um ein privates Arbeitszimmer und kein Tattoostudio handelt.

Zu guter Letzt möchte das Bauamt noch wissen, für welche Fassaden- und Dachfarben wir uns entschieden haben. Die Angaben auf den Plänen genügen hierfür anscheinend nicht, es müssen Angaben auf Basis des Natural Color Systems (NCS) auf einem eigens beigefügten Formular sein.

Mit unserem Architekten haben wir diesbezüglich bereits telefoniert, so dass wir frohen Mutes sind, dass wir die Deadline bis 19.05.2017 zur Einreichung halten können, bevor der Bauantrag einfach abgelehnt wird.

Jetzt liegt der Ball also bei uns…

7 Antworten

  1. Henric sagt:

    Hallo John,

    GZ.

    Aber kannst Du das Bild nochmal hochladen? Ein Teil ist etwas unscharf und daher nicht zu erkennen 😉

    VG
    Henric

  2. Sandra sagt:

    Hallo John….na dann drücken wir euch mal die Daumen das alles rechtzeitig erledigt wird und es danach zum positiven Entscheid vom Bauamt kommt

    Liebe Grüße Sandra

  3. Poppy sagt:

    Hallo John,
    5 Wochen finde ich schon dreist, wenn man bedenkt, dass laut Brandenburgische Bauordnung von Juli 2016 zwei Wochen Zeit hat, die eingereichten Unterlagen auf Vollständigkeit zu überprüfen. Während dieser ersten Überprüfung im Falle, dass Unterlagen fehlen, der Antragsteller schriftlich über fehlende Unterlagen im Bauantrag unterrichtet wird.
    Dann erhält er eine konkrete Frist zum Nachreichen der fehlenden Unterlagen. § 69 : (1) Die Bauaufsichtsbehörde hat binnen zwei Wochen nach Eingang des Bauantrags zu prüfen, ob die Bauvorlagen
    vollständig sind und den Eingang des Bauantrags zu bestätigen.

    Die halten sich nicht an ihre eigenen Vorschriften, der Bauherr (m/w) muss aber für seine Vollständigkeit höchste Sorge tragen.
    -.-

    Liebe Grüße
    Poppy

  4. Wahnsinn, 5 Wochen – ohne Worte…

    Aber mich würde ja noch interessieren, ob sich eure „hochgeschätzte Sacharbeiterin“ denn nun zumindest im schriftlichen Austausch zu einer Abschiedsformel hat hinreißen lassen
    🙂
    wenn dies in eurem Telefonat Ende April schon nicht möglich war

    Viele Grüße

    • John sagt:

      Ja, das hat sie.
      Aber Aufgrund dessen, dass ja eine Vorlage für das Anschreiben zum Einsatz kam, würde ich ihr keinen Vorsatz unterstellen wollen.

      Viele Grüße zurück

  5. TT Baublog sagt:

    Hallo John,

    ich verstehe den Sinn nicht, weshalb das Bauamt nach der Fassadenfarbe fragt. Es ist ja schön und gut, wenn das Bauamt die Farbe kennt, aber was ist, wenn man die Fassade später einmal in einer anderen Farbe streichen möchte? Muss man dann auch wieder einen Bauantrag stellen? Das ist doch Unsinn, überhaupt danach zu fragen. Normalerweise schreibt der Architekt in den Bauantrag, dass sich an den B-Plan gehalten wird. Das müsste doch reichen.

    Ich verstehe die Mitarbeiter im Bauamt manchmal wirklich nicht.

    VG
    T.

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