Meist sind Schreiben von Behörden, die Bankverbindungen und Beträge nennen ja kein Grund zur Freude. Wenn dieses eine spezielle Schreiben aber von der Unteren Bauaufsichtsbehörde kommt und es sich Vorschussbescheid nennt, sieht das schon etwas anders aus.

Immer diese Quengelfritzen

Also mal im Ernst kennt ihr auch solche Leute, die rumnörgeln, weil es ihnen nicht schnell genug geht? Diese Typen, die es einfach nicht abwarten können? Diese Menschen, die schon nach einer Minute Wartezeit an der Schlange, vor der einzigen, geöffneten Kasse beim Discounter danach rufen, dass eine weitere Kasse aufgemacht werden soll? Sehr unangenehm solche Leute!

Auch unter uns Menschen mit Bauwunsch findet sich diese Spezies. Kaum haben sie den Bauantrag abgegeben, erwarten sie eine Rückmeldung in Form einer Eingangsbestätigung.

Wohlwissend, dass das Bauamt gemäß §69 der Brandenburger Bauordnung dafür doch ganz klare Vorgaben hat:

§ 69 Behandlung des Bauantrags

(1) Die Bauaufsichtsbehörde hat binnen zwei Wochen nach Eingang des Bauantrags zu prüfen, ob die Bauvorlagen vollständig sind und den Eingang des Bauantrags zu bestätigen.

(2) Ist der Bauantrag unvollständig oder weist er sonstige erhebliche Mängel auf, fordert die Bauaufsichtsbehörde die Bauherrin oder den Bauherrn mit der Eingangsbestätigung zur Behebung der Mängel innerhalb einer angemesse- nen Frist auf. Werden die Mängel nicht innerhalb der Frist behoben, gilt der Antrag als zurückgenommen.

(3) Sind die Bauvorlagen vollständig, holt die Bauaufsichtsbehörde unverzüglich die Stellungnahmen der Behör- den und Stellen ein, deren Zustimmung, Einvernehmen oder Benehmen zur Baugenehmigung erforderlich ist oder deren Aufgabenbereich durch das Vorhaben berührt wird. Soweit die Baugenehmigung die Entscheidung einer ande- ren Behörde einschließt, ist, vorbehaltlich einer anderen gesetzlichen Regelung, deren Benehmen zur Erteilung der Baugenehmigung erforderlich.

(4) Soweit bundesrechtliche Vorschriften keine längeren Fristen vorsehen, sind die Stellungnahmen der beteiligten Behörden und Stellen innerhalb eines Monats, in den Fällen der §§ 62 und 63 innerhalb von zwei Wochen, nach Zugang des Ersuchens abzugeben. Geht die Stellungnahme nicht innerhalb dieser Frist ein, so soll die Bauaufsichts- behörde davon ausgehen, dass die von den Behörden und Stellen wahrzunehmenden öffentlichen Belange der Erteilung der Baugenehmigung nicht entgegenstehen. Dies gilt entsprechend, wenn die nach bundesrechtlichen Vorschrif- ten zu beachtende Frist nicht eingehalten wird. Die Frist nach Satz 1 geht anderen landesrechtlich geregelten Fristen vor.

(5) Eine gemeinsame Besprechung mit den am Verfahren zu beteiligenden Behörden und Stellen soll durchgeführt werden, wenn dies der beschleunigten Abwicklung des Verfahrens dienlich ist.

(6) Die Bauaufsichtsbehörde entscheidet über den Bauantrag innerhalb einer Frist von einem Monat nach Eingang aller Stellungnahmen.

Das steht es schwarz auf weiß, keine Ahnung wieso manche Leute da die Hühner scheu machen. Nur weil eine Eingangsbestätigung im Einzelfall vielleicht mal 5 Wochen bis zum Antragsteller gebraucht hat….. Davon jetzt auch auf die generelle Bearbeitungsdauer des Bauantrages zu schließen, ist schon etwas weit hergeholt.

Ich verstehe solche Leute nicht. Also mir würde es ja nie in den Sinn kommen die hart arbeitenden Menschen im Bauamt auch noch mit Telefonaten zu belästigen und vielleicht sogar noch nach dem aktuellen Stand der Dinge zu fragen………

Spaß beiseite

Aber mal Spaß beiseite. Geduld ist vielleicht wirklich nicht meine Stärke.

Um mit dem Nachfragen auch ja in Übung zu bleiben, habe ich dann heute einfach mal bei unserer Sachbearbeiterin angerufen, um mich nach dem Stand der Dinge zu erkundigen, obwohl eigentlich noch zwei Wochen Zeit sind.

Auch bei unserem inzwischen dritten Telefonat war die Dame sehr freundlich und keineswegs genervt. Keine Ahnung was ihr vor unserem ersten Telefonat über die Leber gelaufen war, aber auch heute war sie sehr entspannt.

Und noch viel besser, nachdem ich unser Aktenzeichen genannt hatte, wusste sie mit einer guten Neuigkeit aufzuwarten (kleiner Wortwitz, den nur Rousseau Parkler verstehen werden). Am Dienstag ist der Vorschussbescheid in die Post gegangen. Sobald wir den darin genannten Betrag überwiesen hätten, würde die Genehmigung zum Stempeln gehen. „Stempeln gehen“, hmmm, nebenbei gesagt ein Begriff, den ich bisher eher negativ belastet gesehen hatte.

Wieso das Ding jetzt Vorschussbescheid und nicht Gebührenbescheid heisst, ist mir ehrlich gesagt nicht eingängig. Wichtig ist, dass wenn man gezahlt hat, dann bekommt man die Baugenehmigung. Damit erhält man dann auch die Aufschlüsselung der Verwaltungsgebühr. Diese beläuft sich dann wohl genau auf den Betrag, der im Vorschussbescheid genannt wurde.

Oder wie im Schreiben zu lesen:

Nach § 16 Abs. 1 Gebührengesetz für das Land Brandenburg (GebGBbg) vom 07.07.2009 kann eine öffentliche Leistung, die auf Antrag vorzunehmen ist, von der Zahlung eines angemessenen Vorschusses bis zur voraussichtlichen Höhe der Gebühr und Auslagenerstattung abhängig gemacht werden.

Zur Erhebung habe ich mich entschieden, um sicherzustellen, dass die Gebühr für die Bearbeitung Ihres Antrages gezahlt wird. Das erfordert die derzeitige Haushaltssituation des Landkreises.

Da ich heute glücklicherweise von zu Hause aus arbeitete, fand ich das ersehnte Schreiben gegen Mittag im Briefkasten.

Im Handumdrehen war das Geld an den offensichtlich klammen Landkreis überwiesen und der Überweisungsbeleg per E-Mail zurück an das Bauamt geschickt. Ein kurzes Telefonat später, war abgestimmt, dass wir unsere Baugenehmigung am kommenden Dienstag abholen dürfen.

Yeah, das bedeutet wir haben endlich unsere Baugenehmigung!

 

Kleiner Dämpfer vom Objektplaner

Natürlich musste ich das sofort unserem Objektplaner petzen. Zu meinem Glück erreichte ich ihn auch schon beim zweiten Versuch.

Dieser teilte mir dann mit, dass wir uns damit auf Platz 5 seiner Liste der abzuarbeitenden Projekte wären. Es wäre nicht vermessen zu erwarten, dass man es innerhalb von drei Wochen auf Platz 1 schaffen könne.

Das wollen wir sehr hoffen, denn die Sommerferien und damit auch die Urlaubszeit rücken immer näher. Da die Mitarbeiter des I.f.T. Hauske unseretwegen wohl keine Urlaubssperre verpasst bekommen werden, bleibt zu hoffen, dass wir bereits vorher drankommen.

5 Antworten

  1. Inga Iwagner sagt:

    Na das ist doch mal eine richtig gute Nachricht. Dann wird es ja nun bald ERNST.

    LG, Inga

  2. Sandra sagt:

    Na das ging jetzt aber schnell Glückwunsch

    Liebe Grüße
    Sandra

  3. Klasse – das sind großartige Nachrichten!
    Wir warten übrigens auch noch auf unseren Termin bei I.f.T. Hauske, ich habe allerdings keine Ahnung an welcher Rangstelle wir stehen 😉

  4. Flo sagt:

    GLÜCKWUNSCH! Jetzt habt ihr wieder ein kleines Hoch 🙂 Haltet es, damit es nicht wird wie im vorigen Beitrag geschildert 😉 Es wird immer wieder heissen „GEDULD!“
    Jetzt genießt das erste Wochenende als richtig, vollkommene (nur 😉 ) Bauherren!!!!

  5. Daniel sagt:

    Na das freut uns und gut zu wissen, dass unser Nachbarlandkreis so klamm ist. Wie unterschiedlich das doch alles laufen kann. Bei uns ist die Baugenehmigung samt Rechnung eingeflattert, allerdings mussten wir bereits einen Teil der Kosten direkt nach der Eingangsbestätigung zahlen… Und wir einfachen Leute denken immer das sei alles einheitlich geregelt. 😀

    Ich wünsche euch dann viel Glück mit dem baldigen Baustart, wir müssen uns bis zum 21.6 gedulden bevor es dann ENDLICH ans anfertigen der Bodenplatte geht. (Samt ausheben des Fundaments).. Ich kann es kaum erwarten den ersten Stein zu setzen *g*

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