Das Quartierszentrum

Im sogenannten Quartierszentrum am Rousseau Platz wird ein Nahversorgungszentrum errichtet werden. Dieses soll neben einem 1.200qm großen Lebensmittelmarkt und weiteren Einzelhändlern der Nahversorgung auch Restaurants und Dienstleistungsbetriebe beherbergen. Obwohl das Quartierszentrum gut über Fuß- und Radwege erreichbar sein soll, werden auch etwa 175 Kfz-Stellpätze vorgesehen. Diese werden wohl in erster Linie für die Fahrzeuge der Bewohner der dortigen Mehrfamilienhäuser benötigt werden. Weitere 57 Stellplätze verteilen sich auf das restliche Areal um das Nahversorgungszentrum herum.

Apropos Stellplätze: In Bauabschnitt 3.1, wo wir ja wohnen werden, wird es voraussichtlich 6(!) öffentliche Stellplätze geben. Besser man sorgt für ausreichend Kfz-Stellfläche auf dem eignen Grundstück, sonst verweigern Verwandtschaft und Bekanntschaft in Zukunft wegen des zu erwartenden, langen Fußmarsches den Besuch.

Regenwasserversickerung

Das Niederschlagwasser der Grundstücke in den Bauabschnitten 3.1 und 1.2 soll dezentral auf den einzelnen Grundstücken erfolgen. Darüber habe ich mich als zukünftiger 3.1er ja bereits sehr gefreut. Die anderen Bauabschnitte sollen Niederschlagwasser in zentrale Versickerungsanlagen, sprich Mulden, abführen dürfen/müssen.

Öffentliche und private Grünflächen (Streuobstwiesen)

In den Bereichen zwischen den Bauabschnitten, bzw. Quartieren wird eine öffentliche Parkanlage realisiert werden. Diese soll auch Kinderspielplätze und natürlich, wie sollte es anders sein, Versickerungsanlagen enthalten.

Außerdem wird es drei private Grünflächen geben, die jeweils die
Quartiere 3.1 und 3.2, 2.1 und 2.2, als auch 1.1 und 1.2 teilen. Hierbei teilen sich die Eigentümer der anliegenden Quartiere das Eigentum. Um die Pflege der privaten Grünflächen wird sich gegen einen kleinen Obolus gekümmert. In den ersten Jahren wird dies die Rousseau Park GmbH übernehmen. Auf dann turnusmäßig stattfindenden Eigentümerversammlungen werden alle Belange des Gemeinschaftseigentums entschieden. Da es hier nur um Grünflächen geht, an denen jede Partei mit weniger als einem Hundertstel beteiligt ist, sollte sich das Konfliktpotential und auch das Kostenrisiko in engen Grenzen halten, weswegen wir uns über die Streuobstwiesen freuen und sie als Bereicherung des Wohnumfeldes empfinden.

Bauliche Vorgaben

Damit der Rousseau Park auch ein städtebaulich schönes Bild abgibt sind im Bebauungsplan einige Grenzen bzgl. der Gestaltungsmöglichkeiten definiert. Da wir uns in das Gesamtkonzept des Rousseau Park verliebt hatten, nehmen wir diese Vorgaben gerne in Kauf. Ohnehin hatten wir aber nicht vor einen rot, blau, gelb, grünen Dreigeschosser mit Turmzimmer zu bauen.

Mit unserer Stadtvilla liegen wir voll im gestatteten Bereich. Zulässig sind zwei Vollgeschosse mit einer Dachneigung von maximal 45 Grad. Ab einer Dachneigung von 25 Grad greifen Grenzen bezüglich der Dacheindeckung. Diese darf dann jegliche Farbe haben, so diese denn schwarz oder grau ist. 🙂 Glänzende Dachsteine sind nicht gestattet. Solaranlagen, obwohl glänzend und blau, sind als technische Anlage auf Dächern hingegen zulässig. (Dass sich diese wirtschaftlich allerdings nicht lohnen, habe ich in diesem Beitrag einmal durchgerechnet.).

Für die Fassadengestaltung gibt es die Vorgabe, dass mindestens 80% der Außenwandflächen auf einen Buntanteil von 2 bis 5% begrenzt werden, um stark leuchtende Reinfarben auszuschließen. Hingegen sind bis zu 65% Schwarzanteil zulässig. Dadurch lassen sich helle bis dunkle Fassadenfarben erzielen. Ein Farbspektrum von weiß bis cremeweiß über grau und beige bis blaugrau, kaffeecreme und anthrazit.

Das hört sich ganz schön kompliziert an und liest sich im Original noch komplizierter. Wer es ganz genau wissen will, schaut im genannten Dokument im Abschnitt 5.6.2 auf Seite 40 nach. So einschränkend wie es sich anhört, ist es nicht.

Fassadenfarben

Von diesen Fassadenfarben ist keine zulässig!

2 Antworten

  1. Monika Willholz sagt:

    Ich vermisse Infos zum ÖPNV. Ist eine Anbindung geplant und wann ?

    • John sagt:

      Danke für den Hinweis, da habe ich wohl etwas vergessen.

      Aus dem Abwägungsprotokoll zu den Stellungnahmen als auch der Begründung zum Bebauungsplan Nr. 35 geht hervor, dass am Randbereich des Quartierszentrums eine Bushaltestelle entstehen wird.

      „Die Anbindung an den ÖPNV ist durch Planung einer Bushaltestelle im Bereich des Quartierzentrums gesichert. Der genaue Linienverlauf ist jedoch nicht Gegenstand der Bebauungsplanung“

      Bei potentiell bis zu 5.000 Anwohnern wird es ohne wohl auch nicht gehen.
      Derzeit ist die nächste Bushaltestelle in der Ludwigsallee zu finden. Seit dem 4.9.2017 fahren die insgesamt zwei Busse der Linie 708 nun auch im Stundentakt.

      Hier noch das Das Liniennetz des ÖPNV der Stadt Ludwigsfelde.

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