Geduld, das scheint nun die nächste Tugend zu sein, die von uns gefordert wird. Mussten wir davor Kompromissbereitschaft erlernen, ist nun Geduld an der Reihe.
Das sind wir nun und würden so gerne nun schon bald unsere biegesteife Bodenplatte mit kraftschlüssiger Anbindung an die Frostschürze bewundern, doch was können wir tun? Leider nur warten.

Warten auf die Bank

Da das von uns gekaufte Grundstück im Rousseau Park derzeit nur ein Stück eines ungeteilten und wesentlich größeren Flurstückes ist, wird die Grundschuld für alle Käufer vorerst im gleichen Flurstück eingetragen. Nun wäre es ganz unschön für die anderen Käufer, wenn einer der anderen Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber seiner Bank nicht nachkäme. Diese könnte dann nämlich das gesamte Flurstück verwerten, was eine freundlicher Begriff für zwangsversteigern ist. Damit das nicht passieren kann, wird vor Eintragung der Grundschuld eines Käufers die finanzierende Bank angeschrieben, um eine Bestätigung zu erhalten, dass diese auf die Zwangsversteigerung des gesamten Flurstückes verzichtet. Erst wenn diese Bestätigung vorliegt, kann es weitergehen.

Dieses Schreiben hat unser Notar direkt im Anschluss an unseren Termin am 31.01.2017 an unsere Bank geschickt, die bereits in der letzten Woche leider nicht zur vollen Zufriedenheit des Notars antwortete. Erneut musste ein Brief verfasst und an die Bank gesendet werden. Wieder müssen wir warten.

Das Warten würde uns auch gar nicht so schwer fallen, wenn die Eintragung der Grundschuld nicht eine Auszahlungsvoraussetzung wäre. Die Auszahlung wiederum wäre ganz hilfreich, um das Grundstück in Besitz nehmen zu können. Denn nur wenn uns das Grundstück gehört, können wir auch einen Bauantrag stellen.

Warten auf die Genehmigungsplanung

Womit wir beim nächsten Punkt wären. Zur Erstellung des Bauantrages benötigen wir einen Termin bei einem Genehmigungsplaner. Da dieser bei der Bau-GmbH Roth unterbeauftragt wird, müssen wir darauf warten, dass dieser Zeit für uns hat.

Wenn er denn dann Zeit für uns hat, werden wir dort die Lage des Hauses auf dem Grundstück, Zuwegung, Terrasse und all jene Dinge festlegen, die in einem Bauantrag so stehen müssen und hoffentlich sicherstellen, dass er auch genehmigt wird.

Haben wir das zusammen mit dem Planer festgelegt, dauert es noch einmal ein wenig bis dann die Bauantragsunterlagen fertiggestellt sind. Erneut werden wir zum Planer müssen, dann gefühlte 2000 Unterschriften leisten, um dann endlich den Bauantrag einreichen zu dürfen.

Was dann kommt ist wieder einmal: Warten….

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