Gestern haben wir einen Ausflug in das malerische Bernau unternommen. Nicht die Sehenswürdigkeiten oder die sehr reizvolle Fahrt durch den Berliner Feierabendverkehr lockten uns hierher. Wir hatten einen Termin zur Genehmigungsplanung im Ingenieurbüro für  Bauphysik und Tragwerksplanung Hauske.

Der Schutzpatron der Autofahrer war uns gewogen, so dass wir einen Parkplatz in der Nähe des Büros ergattern konnten. Da wir mit noch zäherem Verkehr einmal quer durch die ganze Stadt gerechnet hatten, kamen wir rund 30 Minuten zu früh an, durften aber bereits in einem Konferenzraum Platz nehmen.
Wenige Augenblicke später stieß Herr Hauske mit einigen Plänen unter dem Arm zu uns. Nachdem die Versorgung mit Getränken geklärt war, ging es dann daran den Bauantrag vorzubereiten.

Finale Festlegung der Grundrisse

Zuerst wurde über die Grundrisse von Erd- und Obergeschoss gesprochen. Hier hatte Herr Hauske einen Verbesserungsvorschlag. Obwohl Herr Hauskes Vorschlag durchaus gut war, haben wir diesen jedoch nicht übernehmen wollen. Schön aber, dass auch noch in dieser Phase der Planung, Hinweise auf praktische Anpassungen kamen.
Dann ging es um die Lage der Rettungswege. Die neue Brandenburgische Bauordnung aus dem Jahr 2016 sieht im Erdgeschoss zwei Rettungswege vor. Interessanterweise dürfen diese über den gleichen Fluchtweg erreichbar sein. Das heißt, dass wenn man neben dem Hauseingang noch einen Raum mit einem großen Fenster hat, dann darf darüber die Rettung erfolgen, auch wenn man dafür einen kleinen Umweg laufen müsste. Für den Laien unverständlich. Die Experten, die mit der Ausarbeitung der Bauordnung betraut waren, haben sich hierbei aber ganz sicher etwas gedacht. Bei uns wird der zweite Rettungsweg jedoch über die Terrasse erfolgen, so dass wir auch bei einem Brand im Flur noch flüchten können.

Höheneinordnung

Weiter ging es zur Höheneinordnung des Hauses. Unser Grundstück liegt im Mittel auf 43,88m über NHN. Zu meiner Schulzeit nannte man das noch Meeresspiegel, nun nennt sich das Normalhöhennull. Damit liegen wir zwar zu nah am Schichtenwasser, aber hoch genug, um nicht das Schicksal der Niederlande beim Abschmelzen der Polkappen zu teilen. Zu unserer Freude sollen die bisher geplanten Maßnahmen durch Anhebung des Hauses um 15cm genügen. Damit wird sichergestellt, dass wir bei Starkregenereignissen kein kaltes und schlammiges Überraschungsfußbad auf der Couch nehmen müssen. Hierbei haben wir dann auch gleich eine neue Abkürzung kennengelernt: OKFFEG.
Hiermit bezeichnet der Fachmann die Oberkante des Fertigfußbodens im Erdgeschoss.

Lage und Ausrichtung des Hauses auf dem Grundstück

Weiter ging es zur Ausrichtung und Lage des Hauses auf dem Grundstück. Hier haben wir uns kurzfristig dann doch anders entschieden und den Stellplatz für die Autos an der linken Seite platziert. Das Außengerät der Luftwasserwärmepumpe haben wir mit Blick auf eine gute Nachbarschaft von der linken Hausseite an die Hausfront verlagert. Auch wenn unser Gerät, mit Eulenflügeln nachempfundenen Lüfterblättern sehr geräuscharm sein soll, gehen wir hier lieber auf Nummer sicher. Auch ein nettes Plätzchen für den Müll, die  Pflichtbäume und die Sträucher aus dem Bebauungsplan haben wir ausgemacht und auf dem Plan eingezeichnet.

Textliche Festsetzungen aus dem Bebauungsplan

Unser Haus wird ja in einem B-Plan-Gebiet liegen. Dieser Bebauungsplan ist zwar noch nicht rechtskräftig, dennoch werden wir uns daran halten müssen, um auch eine Baugenehmigung erhalten zu können. Die Passage zur zulässigen Dacheindeckung ist leider etwas missverständlich formuliert, so dass uns Herr Hauske nach der ersten Lesung einen kleinen Schock versetzte, als er uns eröffnete, dass unser Dach geändert werden müsse. Statt 23 Grad müsse es 25 Grad haben.

Zum Verständnis: wenn ein Bauherr das Wort „Änderung“ hört, macht sich die Nebenniere sofort fleißig daran Adrenalin auszuschütten, um den Körper fluchtbereit zu machen, da „Änderung“ auch immer „Mehrkosten“ bedeutet. Psychotherapeuten können bei Assoziationstests daraus sicher ableiten, ob ein Patient bereits einmal gebaut hat.

Glücklicherweise konnte das Missverständnis beim zweiten Durchlesen des Textes ausgeräumt werden. Bei Dachneigungen ab 25 Grad müssen Bauherren bestimmte Vorgaben bezüglich der Farbwahl ihrer Dachsteine einhalten. Da wir hier keinerlei Extravaganzen planen ist hier nicht mit Problemen zu rechnen.

So geht es weiter

Nun werden aus den handschriftlichen Notizen auf den Plänen, korrekte Pläne gefertigt, die den Sollzustand abbilden. Diese erhalten wir dann vorab zu Kontrolle per E-Mail. Dann wird der von uns bereits beauftragte Vermessungsingenieur den amtlichen Lageplan fertigen.

Ist alles fertig, dürfen wir noch einmal die schöne Tour nach Bernau fahren, um dann die Bauantragsunterlagen zu unterzeichnen. Wenn alles glatt läuft, könnte dies sogar noch im März der Fall sein.

Fazit

Die Betreuung und Beratung durch Herrn Hauske empfanden wir als sehr angenehm und professionell. Schön war, dass Herr Hauske auch an seinen Erfahrungswerten teilhaben ließ. Der Termin lag mit etwa einem Monat nach dem Entwurfsplanungsgespräch voll im Rahmen des vorab durch die Bau-GmbH Roth kommunizierten Planungsablaufs.

2 Antworten

  1. Inga Wagner sagt:

    Zum Verständnis: wenn ein Bauherr das Wort „Änderung“ hört, macht sich die Nebenniere sofort fleißig daran Adrenalin auszuschütten, um den Körper fluchtbereit zu machen, da „Änderung“ auch immer „Mehrkosten“ bedeutet. Psychotherapeuten können bei Assoziationstests daraus sicher ableiten, ob ein Patient bereits einmal gebaut hat.

    Einfach nur herrlich!!!!!

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