Nachdem wir letzte Woche erstmal den Schock verdauen mussten, dass wir wohl aufgrund der Baugrundverhältnisse eine Bodenplatte aus WU-Beton bräuchten, ist WU-Beton seit heute Geschichte.
Wesentlich günstiger wird es nun aber wohl trotzdem nicht werden.
In dieser Woche habe ich sowohl mit unserem Baugrundgutachter, als auch unserem Bausachverständigen gesprochen, um herausfinden zu lassen, wie unser künftiges Haus denn am besten gegründet werden sollte.
Die richtigen Maßnahmen zur Abdichtung
Im Baugrundgutachten hatte unser Baugrundsachverständiger zuerst eine Gründung mit einem Abdichtungsstandard gemäß DIN 18195, Teil 6, Abschnitt 9 gefordert. Einer Hausbaufirma, bleibt dann wohl fast nur eine Bodenplatte aus wasserundurchlässigem Beton anzubieten. Diese ist zusammen mit den aufwendigeren Dichtungen, wie ich bereits in einem früheren Beitrag schrieb, wesentlich teurer.
In Abstimmung mit unserem Bausachverständigen vom Bauherrenschutzbund wurde nun erarbeitet, dass die Bauwerksabdichtung auch gemäß DIN 18195, Teil 4 erfolgen könnte. Dies aber nur dann, wenn das Haus gleichzeitig etwas angehoben wird. Dadurch kann dann weitestgehend ausgeschlossen werden, dass an der Gebäudeseite anstehende Feuchtigkeit in das Mauerwerk zieht.
Eine Anhebung des Hauses um ca. 10 cm werden wir ertragen können und barrierefrei haben wir es ohnehin nicht geplant.
Mit den Maßnahmen zur Abdichtung sind aber leider noch nicht allen Anforderungen des Baugrundgutachtens Sorge getragen.
Erhöhtes Setzungspotential und verminderte Scherfestigkeit
Genau damit haben wir es auch noch zu tun. In dem von uns erworbenen Grund und Boden lauern in unterschiedlichen Höhen sogenannte Weichschichten. Diese Weichschichten sorgen dafür, dass der Untergrund sich an einer Stelle voraussichtlich stärker setzen möchte, als an anderer. Setzen bezeichnet dabei, dass der Untergrund sich bei hoher Last nach und nach weiter verdichtet und damit zum Erdmittelpunkt hin absackt.
Für Ackerland ist das gar kein Problem, da nur ab und an mal ein Traktor oder ein Mähdrescher drüberfahren muss. Man kann dem Boden also keinen Vorwurf machen, wenn wir nun so mir nichts dir nichts auf die Idee kommen ein mehrere hundert Tonnen schweres Haus auf ihm zu errichten.
Hätte der Untergrund an allen Stellen das gleiche Setzungspotential, würde das Haus nur etwas „tiefergelegt“. Die dabei entstehenden Setzrisse wären vertretbar und im üblichen Rahmen dessen, was in der Regel bei einem Neubau zu erwarten ist.
Aber leider haben wir nun mal diese Weichschichten, die dafür sorgen könnten, dass sich unser Haus ungleichmäßig setzt. Einen Setzriss durch den wir durchsehen können, möchten wir auf jeden Fall ausschließen, weswegen die Bodenplatte nun dementsprechend gestaltet werden muss.
Der Schlüssel hierzu nennt sich „Bodenplatte in biegesteifer Ausführung“. Hierbei werden im Beton der Bodenplatte knapp 3 Tonnen zusätzliche Stahlbewehrung versenkt. Auch die Frostschürze erhält eine Stahlbewehrung und wird fest mit der Bodenplatte verbunden.
Das hört sich alles nicht nur schwer an, es verursacht auch schwere Kosten. Den ursprünglichen Mehrkosten für eine Bodenplatte aus WU-Beton mit entsprechenden Dichtungen von rund 9.300€, steht nun eine erhöhte Positionierung des Hauses und Unmengen Stahl in der Bodenplatte entgegen.
Die Ersparnis: 49,00€
Unsere Freude darüber war schier grenzenlos. Aber ohne ordentliche Bodenplatte würden wir wohl leider nicht lange Freude am Haus haben.
Update
Inzwischen haben wir erfahren, dass unsere beiden direkten Nachbarn ganz offensichtlich mehr Glück mit ihrem Bodengutachten hatten. Beide werden nur eine biegesteife Bodenplatte benötigen. Die kostenintensive kraftschlüssige Anbindung der Frostschürze darf dort entfallen. Auch werden beide Häuser nicht über das Geländeniveau angehoben werden müssen.
Wie sagt man so schön: Manchmal verliert man und mal gewinnen die Anderen 😀
Ein Baugrundgutachten vor dem Kauf ist auf jeden Fall sinnvoll. Lässt man dann dem zu beauftragenden Bauträger das Gutachten frühzeitig zukommen, so sollte dieser daraus die passende Gründung für das Haus anbieten können.
Wichtig ist nur, dass das Gutachten auch dem zuständigen Statiker und nicht nur dem Vertriebsmitarbeiter zugeht. So erlebt man dann keine bösen Überraschungen.
Verstehe ich den Witz nicht?
49 € sind’n guter Preis. 😉
Dafür muss man den anderen Beitrag gelesen haben. Ein paar Tausend Euro mehr wegen WU-Beton. Dann viel Diskutiererei, damit es kein WU wird und dann sparen wir 49€. Ist irgendwie auch nicht so richtig witzig
Ach mensch, ist ja ärgerlich !
Hättet Ihr dem irgendwie vorbeugen können zumindest was die Kostenplanung angeht? Zeitlich früher ein Bodengutachten mit den entsprechenden Ergebnissen?
Naja, wie ihr sicher wisst, ist so ein Hausbau ja ein komplexes Projekt. IMHO kann man am Anfang nicht alles wissen. Unser Bodengutachten lag bereits Anfang Dezember vor, nur die entsprechenden Maßnahmen daraus abzuleiten dauerte offenbar etwas und bedurfte der Unterstützung unseres Bausachverständigen. Für solche Dinge muss man einfach Luft in den angenommenen Kosten haben. Es wird nicht das letzte Mal gewesen sein, dass es anders kommt als gedacht. 😉
Hallo erstmal und vielen Dank für die vielen interessanten Beiträge. Da meine Frau und ich ebenfalls im Rousseaupark im Abschnitt 3.2 bauen wird uns mit großer Wahrscheinlichkeit ein ähnliches Schicksal ereilen?! In unserem Angebot der Hausbaufirma steht eine Bodenplatte mit Spezifikation C25/30 XC4 (laut google für wechselnde feuchte und trocknende Bedingungen geeignet) auf Streifenfundamente. Weißt du aus welchem Beton Eure Bodenplatte jetzt hergestellt wird?
Hi Sören, schön einen weiteren Nachbarn hier begrüßen zu dürfen! Tatsächlich bekommen wir nun auch eine solche „Standardmischung“, nachdem der Baugrundgutachter seine Anforderderungen anders beschrieben hat (Teil 4 statt 9). Die Bodenverhältnisse im Areal sollen stark unterschiedlich sein, weswegen unsere Ergebnisse nicht zwingend den Euren entsprechen müssen.
Ihr solltet jedoch vorsorglich von höherem Aufwand für die Gründung ausgehen. Solltet ihr dann tatsächlich eine biegesteife Bodenplatte, mehr Aushub, die Auffüllung mit zusätzlichem verdichtungsfähigen Material (Beton-RC) und entsprechend mehr Abfuhr auf die Deponie benötigen, habt ihr es in der Hinterhand. Braucht ihr das Geld nicht für die Gründung, dann habt ihr es für andere tolle Dinge im und am Haus übrig.
Größere Planungssicherheit gibt euch dann euer Bodengutachten und spätestens der Tag, an dem der Aushub beginnt.
VG
Hallo Sören,
fängt der Name eurer Hausbaufirma mit F an?
Hi Henric,
ja und endet mit V. 😉
btw.: Die Angaben zur Versickerung findest Du auf den Seiten 21-22 und 94-95 des B-Plans Nr. 35. in Anlage 4 (vom 30.01.2017). Die Bezugsquelle hatte John ja bereits genannt.
Hi John, danke für die schnelle Antwort. Bodengutachten ist schon Punkt 1 auf meiner ToDo-Liste, um Planungssicherheit bei der Gründung zu bekommen. Die meisten Hausbau-Unternehmen kalkulieren ihre Gründung oft zu optimistisch, so dass hier fast immer der erste Nachtrag ins Haus flattert. Nun dann, drück uns die Daumen, dass wir einen Felsen im Untergrund finden oder bei der Brunnenbohrung auf Öl stoßen. 😉
Ich bin gespannt, wie es mit Eurem Projekt weiter geht.
Bis bald und mach weiter so!
Hi Sören. Ich drücke euch und uns die Daumen. Fels muss es allerdings nicht zwingend sein. Ordentlicher Märkischer Sand soll auch schon super sein
Hallo John,
durch Recherchen zum Rousseaupark sind wir auf euren Blog gestoßen. Wir haben diese Woche einen Termin mit Herrn Scharf zur Grundstücksauswahl. Bis ich vorhin euren Block und die Ergebnisse eures Bodengutachtens gelesen hatte, habe ich mich auf den Termin auch noch gefreut 😉
Da bekommt man Angst, wenn man das liest, 9000,- mehr.
Allerdings ist in unserer BLB Beschreibung bereits von Hause aus von Beton der Güteklasse C25/30 XC2, XF1 für das Streifenfundanment und XC4 für die Bodenplatte. Bei beiden steht „früher WU Beton“ oder „WU Richtlinie“ von daher hoffe ich, dass wir davon schon mal einen großen Teil abgedeckt haben.
Außerdem sind wir im Bereich 1.2, das nochmal ne Ecke Weg von euch, daher die Hoffnung, dass da der Boden anders ist.
Ihr schreibt, dass ihr euer Bodengutachten vor dem Kauf habt machen lassen? Das wäre auch unser Plan, habt ihr das also in der 3-,onatigen Reservierungsphase gemacht?
Vielleicht können wir ja per Mail mal Handynummer austauschen und per Whats App noch Informationen erhaschen.
Vielen Dank und VG
Henric
Hallo Henric, schreib mir doch gerne eine E-Mail an webmaster@unserbaublog.de. Tatsächlich ist es nicht ganz schlimm, wie es sich liest. WU-Beton ist vom Tisch und unser Baugrundgutachten ist so ziemlich das Schlechteste im ganzen Rousseau Park gewesen. Mit hoher Wahrscheinlichkeit werdet ihr eine biegesteife Bodenplatte benötigen.
Und ja, das Gutachten haben wir, nach Absprache mit Herrn Scharf während der Reservierung durchführen lassen.
Gruß
John
Hallo Henric.
Wir haben nun auch im Quartier 1.2 reserviert. Ist eine gute und wichtige Frage hinsichtlich des Baugrundgutachtens.
@John: Wir würden uns über genauere Infos zu deiner Problematik freuen.
Viele Grüße von den vielleicht bald Nachbarn 🙂
Hallo Ikke,
wenn Du magst, können wir Nummern austauschen? Meine Mailadresse lautet henric-a@gmx.de.
Hallo Ikke, unser Baugrundgutachten sagt aus, dass wir auf unserem Grundstück ein erhöhtes Setzungspotential und ein sehr schlechtes Sickervermögen haben. Laut Bebauungsplan wurde für die anderen Quartiere, deren Erschließung gerade läuft (auch 1.2) eine zentrale Regenwasserversickerung vorgesehen. Damit sind du und Henric bereits bzgl. Versickerung aus dem Schneider. Mit einiger Wahrscheinlichkeit ist das Sickervermögen eurer Grundstücke aber auch besser als das des unseren, so dass ihr um die Anhebung des Hauses und dem damit verbundenen Mehraufwand herumkommt. Eine biegesteife Bodenplatte werdet ihr mit einiger Sicherheit benötigen. Ob auch die Frostschürze kraftschlüssig angebunden und bewehrt sein muss, liegt im Ermessen eures Statikers. Auch ohne diese Randbedingungen bieten viele Bauträger nur einfachste Gründüngen und minimale Bodenarbeiten an. So genügt es in den seltensten Fällen nur 30cm Oberboden abzuschieben, wie es in vielen Bauleistungsbeschreibungen steht. Daher ist es generell sinnvoll einen ordentlichen Puffer hierfür einzurechnen.
In Gänze solltet ihr euch aber keine allzu großen Sorgen machen und euch auf euren Termin mit Herrn Scharf freuen, bzw. du Ilke, bald ein Bodengutachten in Auftrag geben, um dann zu sehen was das für euer Bauvorhaben bedeutet.
Beste Grüße, John
Guten Morgen zusammen,
vielen Dank für Deine Antwort John, jetzt klingt es tatsächlich nicht mehr so schlimm 🙂
Allerdings habe ich gerade mal im Bebauungsplan nach „Entwässerung“ gesucht und dazu gar nichts gefunden, und bei Suchwort „Versickerung“ nur einige Passagen, die aber nicht nach dem klingen, was Du beschreibst. Mein B-Plan hat den Stand vom 08.09.2016. Hast Du einen anderen/neueren?
Moin Henric, darüber hatte ich hier geschrieben. Den aktuelle Stand kannst du im RIS (Ratsinformationssystem) einsehen. Der aktuelle Stand ist vom 30.01.2017.
Hallo John und Ikke,
ich weiß, es passt hier thematisch nicht hin, aber hier habe ich euch beide beisammen ;-).
Wir haben uns jetzt mal den B-Plan näher angeguckt und festgestellt, dass auch überdachte Carports mit zur max. bebauten Fläche dazu zählen. Wir haben 2 Autos und kommen damit schon ganz schön in Schwierigkeiten.
Unsere Stadtvilla ist 10.18 x 8.87, also knapp über 90m². Selbst wenn wir ein 600m² Grundstück nehmen, hätten wir bei unserer GRZ von 0,2 noch 30m² für Doppelcarport und Gartenhäusen, blieben also für Carport 5×5 was so mit das kleinste ist und für Gartenhäuschen dann 2 x 2,5m oder so.
Dazu kommt, dass die Grundstücke nicht sehr breit sind (manche nur 17/18m). Wenn ich 3m Grundstücksgrenze nehmen, plus die 10m Breite unserer Villa, habe ich noch 5m für ein Doppelcarport.
Das wird alles ziehmlich eng.
Wie sind denn eure Grundstücksmaße (Länge, Breite, Größe)?
Wie sind eure Planungen bezüglich Autounterbringung? Oder habt ihr nur je ein Auto?
Vielen Dank euch 2 und viele Grüße
Henric
Hi Henric, Stellfläche und Zuwegung gehören zu den Nebenanlagen. Mit diesen darf man die GRZ um bis zu 50% überschreiten. Alles Safe!
Nur die Terrasse zählt auf jeden Fall mit, wenn sie direkt mit dem Gebäude verbunden ist.
Gruß
John
Hallo john,
Wir stehen vor einem Riesen Rätsel & keiner will bisher dieses Lösen.
Weißt du, woher wir die Strassenhöhen bekommen? Kann uns das Giso (haben mal wieder um diese Zeit schon zu, wenn andere Feierabend haben) sagen ? Woher habt ihr das ? Unser Vermesser macht ja nur die Höhen fürs Grundstück. Da ja noch keine Straße da ist, wissen die auch nicht, wo es die Strassenhöhen gibt. LG
Hallo Poppy, ruf doch mal beim Ingeniuerbüro Hermenau an.
Ingenieurbüro Herrmenau GmbH
Kontakt: Frau Lehmann
Tel.: 03378 / 879062
Die machen die Planung.
Mal eine Frage: Welche Schmutzwasserrohre wurden unter Eurer Bodenplatte verbaut? DN100, DN125 oder DN150.
Bei mir toben gerade ein wenig die „Glaubenskriege“. Unter meiner Bodenplatte liegen nun DN100 und mein Kanalbauer sagt das ist Pfusch. Mein Sachverständiger wiederum meint das ist schon OK.
Hi Jens.
Leider, leider, leider haben wir ja noch immer keine Bodenplatte. Daher kann ich diese Frage noch nicht beantworten. Aber gut zu wissen, dass DN100 wohl weniger gern gesehen wird. Der „Normschiss“ wird doch sicher durch alle gehen, oder? 😀
Gerad mal in unserer BLB geguckt, dort steht auch etwas von DN100. Hat denn der Kanalbauer gesagt, warum das Pfusch ist? Einfach nur plump diese Aussage zu treffen, ist auc nicht zielführend
Uns hat es mit dem Bodengutachten noch schlimmer erwischt. Hatten auch viele nicht tragende Erdschichten und es würde uns daher eine sehr, sehr kostenintensive Pfahlgründung nahegelegt… die hat zusätzlich noch den Zeitplan komplett gesprengt.
Wünsche euch auf jeden Fall einen erfolgreichen Hausbau .