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Des Bauherren Gefühlswelt Teil 2

Wechselbad der Gefühle

Erst euphorisch, dann frustriert, Man macht was mit als Bauherr.

Bereits im März stellte ich fest, dass man sich als Bauherrschaft (und da sind Frauen mit eingeschlossen) langsam aber sicher verändert. Fühle man sich bis März noch euphorisch und wie schwanger, wandelten sich die Gefühle langsam aber stetig.

Die Euphorie ebbt ab.

Noch im März, gab es kein anderes Thema. Jedes private Gespräch hatte irgendetwas mit dem künftigen Haus, dem Garten oder irgendeinem Thema zu tun, welches mit dem Haus oder dem Garten zu tun hatte. Ganz wie werdende Eltern bereiteten wir uns auf alle Eventualitäten vor, um ja nicht von irgendwas eiskalt erwischt zu werden.

Tausend Dinge waren zu entscheiden und man musste sich sputen, um nicht derjenige zu sein, der auf dem Weg zum Haus bremste.

Und dann gaben wir den Bauantrag ab…..

Stillstand

Mit der Abgabe des Bauantrages wandelte sich unsere Position dann vom Akteur zum Statisten. Es folgten das Warten auf die Eingangsbestätigung, die Befriedigung von Nachforderungen des Bauamts und zum Dank folgte: Mehr Warten!

Nachdem in den vergangenen Monaten keine Woche ohne Aktion geblieben war, die das Projekt voranbrachte, sind wir momentan zur Untätigkeit verbannt.

Das Warten wird zur Qual. Konnte man sich zuletzt noch mit der Einrichtung des Kinderzimmers, Verzeihung Grundstücks ablenken (Bauwasser, Baustrom, Versicherungen usw.), sind einem nun die Hände gebunden. Es ist entschieden, was bis hierhin entschieden werden konnte und musste. Alles Weitere dann nach der Genehmigung.

Wir sind reif, es kann losgehen

Um beim der Metapher Schwangerschaft zu bleiben. Wir befinden uns gefühlsmäßig schon lange in der 40. Schwangerschaftswoche und wollen nur, dass das Kind nun endlich zur Welt kommt.

Dabei ist keinesfalls sicher, dass die Niederkunft denn auch zum errechneten „Geburtstermin“ am 30.06.2017 erfolgen wird. Keine wehenfördernden Hausmittel und keine Chance auf eine Einleitung der Geburt oder einen Kaiserschnitt.

Man driftet in düstere Gedanken ab. Was ist, wenn die Hebamme (unsere Sachbearbeiterin im Bauamt) krank wird oder in Urlaub geht, bevor wir unsere Baugenehmigung in Händen halten? Das würde sie uns doch nicht antun,oder?

Aber selbst wenn wir unsere Baugenehmigung nach genau drei Monaten endlich in Händen halten würden, hätte das Warten noch lange kein Ende.

Gemäß Planungsablauf der Bau-GmbH Roth wird mit der Ausführungsplanung erst dann begonnen, wenn die Baugenehmigung vorliegt. Der ganze Prozess ist mit bis zu zwei Monaten veranschlagt.

Anschließend hat Roth Massivhaus nochmals 30 Tage Zeit mit den Bauarbeiten zu starten. Das könnten in Summe erneut drei Monate des Wartens sein. Und dabei drehen wir bereits jetzt am Rad.

Mal unschuldig beim Objektplaner nachgefragt.

Weniger als drei Wochen vor der planmäßigen Erteilung der Baugenehmigung, musste einfach mal beim Objektplaner nachgefragt werden, ob man die Ausführungsplanung nicht einfach schon jetzt starten könnte.

Die überraschende Antwort:

Ja, könnte man…..

Doch dann folgte:

…wenn sicher wäre, dass das Bauamt keine Auflagen oder Änderungswünsche hat.

Dann müsste man nämlich von vorne mit der fortgeschrieben Planung beginnen. Von vorne anfangen hörte sich dann nicht mehr so schön an. Außerdem würde das Mehraufwand beim Planer bedeuten. Mehraufwand, das war eine der ersten Lektionen, bedeutet auch immer Mehrkosten. Schon jetzt mit der Ausführungsplanung starten, könnte also wohl eine doofe Idee sein.

Das böse G-Wort

Also bleibt uns nichts weiter übrig, als gefühlt hochschwanger mit Tatendrang abzuwarten und darauf zu hoffen, dass uns der Storch bald unsere Baugenehmigung bringt, um dann auf das nächste freudige Ereignis zu warten.

Wir brauchen wohl einfach noch immer Geduld.

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