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Der Bebauungsplan für den Rousseau Park ist endlich amtlich

Der Bebauungsplan des Rousseau Park

Der Bebauungsplan des Rousseau Park

Mit nur etwas über einem Jahr Verspätung ist nun der Bebauungsplan für den Rousseau Park endlich beschlossen und verabschiedet worden.

Mit der Veröffentlichung im Amtsblatt Nr. 34 der Stadt Ludwigsfelde vom 26.09.2017, ist der B-Plan in seiner Beschlussvorlage vom 17.08.2017 rechtskräftig geworden und darf nun zu den üblichen Sprechzeiten im Rathaus Ludwigsfelde besichtigt werden. Der Bequemlichkeit halber habe ich hier die beschlossenen Dokumente der Vorlage aus dem Ratsinformationssystem der Stadt Ludwigsfelde zum entspannten Studium verlinkt.

Anlage 1: Abwägungstabelle
Anlage 2: Liste Änderungen
Anlage 3: Planzeichnung
Anlage 4: Begründung
Anlage 5: Planzeichen Teile

Quelle: RIS Ludwigsfelde

Alle Bedenken ausgeräumt

Sämtliche Bedenken bzgl. Umwelt, wie der bedauernswerten Feldlerche, konnten zerstreut oder durch die Schaffung von Ausgleichsflächen oder Ersatzpflanzungen gelöst werden.

Sowohl Lärmschutz, als auch der Schutz des Ludwigsfelder Einzelhandels vor allzu großer Konkurrenz wurden bedacht. Und zur großen Freude der Grundstücksbesitzer auch geregelt, welche und wieviele Bäume und Sträucher sie auf ihrem Grund und Boden zu pflanzen haben, damit der Rousseau Park auch wie ein Park aussieht. Zu groß wäre wahrscheinlich der Entscheidungsspielraum gewesen, hätten die Grundstücksbesitzer sich völlig frei unter allen verfügbaren Pflanzenarten diejenigen aussuchen dürfen, die sie am schönsten finden.

Wer nun wissen möchte, welche Pflanzen denn auch zählen, der muss in den:

Gemeinsamen Erlass des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft
und des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz zur Sicherung
gebietsheimischer Herkünfte bei der Pflanzung von Gehölzen in der freien
Natur vom 18. September 2013

sehen. Was für ein Titel. Das Dokument selbst ist nur unwesentlich länger.

Was lange währt

Für die Bauherren des Quartiers 3.1 des Rousseau Park war es eine lange Hängepartie. Denn nur mit rechtskräftigem Bebauungsplan darf nach Bauanzeige gebaut werden. Davon abgesehen, dass dieses Verfahren wesentlich günstiger als der „normale“ Bauantragsverfahren ist, dauert dieses in der Regel nur 4 Wochen und spart damit massiv Zeit. Auf der anderen Seite der Medaille ist dann aber auch der Objektplaner in der Pflicht, wenn es um die Einholung von Genehmigungen und Ausnahmen vom B-Plan geht. Hält man sich akribisch an den Bebauungsplan, ist die Bauanzeige die günstigste und schnellste Variante.

Die Masse der Grundstücke in Quartier 3.1 werden derzeit allerdings schon bebaut. Die Grundstücksbesitzer mussten allesamt entweder das normale oder vereinfachte Baugenehmigungsverfahren durchlaufen. Mit deutlich mehr Kosten und entsprechender Wartezeit.

Einige Details zum Rousseau Park, die eben aus dem Bebauungsplan hervorgehen hatte ich schon vor einigen Monaten zusammengefasst. Viel getan hat sich seitdem zu Glück nicht. Politische Entscheidungsprozesse bedürfen eben ihrer Zeit.

Die restlichen Quartiere freut’s

Die Bauherrschaften der anderen Quartiere, die der Bebauungsplan betrifft, haben allerdings Grund zur Freude.

Mit einiger Sicherheit wird es in den Quartieren nach Abschluss der Erschließung und Übergabe an die Stadt schneller gehen mit der Bebauung.

 

 

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