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Farben im Rousseau Park. Dürfen wir unser Haus nicht streichen wie wir wollen?

Fassadenfarben

Fassadenfarben

Alt gediente Leser und Rousseau Park Interessenten wissen, im Rousseau Park gilt ein Bebauungsplan. Dieser gibt nicht nur vor wie viel Fläche wie bebaut werden darf, wo das Regenwasser hin muss und ob und welche Pflanzen gepflanzt werden dürfen/müssen, er bestimmt auch welche Farben im Rousseau Park für die Fassaden gestattet sind. Da unser Haus nun seine Fassadenfarbe verpasst bekommt, war das ein spannendes Thema für uns. Spannender als uns lieb war.

Farben im Rousseau Park

Bereits kurz nach Einreichen des Bauantrages bekamen wir die Pistole auf die Brust gesetzt. Wir sollten die Fassadenfarben festlegen, bevor wir überhaupt mit irgendwem darüber hätten sprechen können. Das Bauamt achtet halt darauf, ob man den Bebauungsplan für den Rousseau Park auch einhält. Glücklicherweise las sich diese Aufforderung tragischer als sie dann letztlich war. Die Meldung der Farben durfte doch baubegleitend erfolgen.

Von der Rousseau Park GmbH hatten wir eine Farbtafel erhalten, die eine Auswahl der gestatteten Farben zeigte.

Farbtafel mit den im Rousseau Park gemäß Bebauungsplan gestatten Farben. (Quelle: Rousseau Park GmbH)

 

Nicht alle Farbnuancen passen auf eine A3 Seite, also war der Text heranzuziehen.

Interpretationssache?

Der Text für die Grundfarben der Fassaden liest sich für mich recht eindeutig:
In den allgemeinen Wohngebieten WA 1.1, WA 1.2, WA 2.1, WA 2.2 und WA 3 sind auf mindestens 80% der Außenwandflächen der Gebäude Farben zu verwenden, die nach dem Natural
Color System (NCS) folgende Eigenschaften aufweisen (Fassadenfarben):
1. Farben aus allen Farbbereichen mit einem Schwarzanteil von höchstens 65% und einem Buntanteil von höchstens 2%
2. Farben aus den Farbbereichen Gelb und Rot (d.h. ohne Grün- oder Blauanteil) mit einem Schwarzanteil von höchstens 65% und einem Buntanteil von höchstens 5%
3. Farben aus den Farbbereichen Gelb, Rot, Blau und Grün (dabei maximal 25% Blau und maximal 25% Grün) mit einem Schwarzanteil von höchstens 10% und einem Buntanteil von höchstens 5%
Bei den Akzentfarben, bei uns also Faschen und Sockel ist das anders:

Auf bis zu 20% der Außenwandflächen können Farben verwendet werden, die nach dem Natural Color System folgende Eigenschaften aufweisen (Akzentfarben):
1. Farben aus den Farbbereichen Gelb, Rot und Blau (dabei entweder Blau oder Gelb, aber nicht Blau und Gelb zusammen) mit einem Schwarzanteil von mindestens 40% und einem Buntanteil von höchstens 20%
2. Farben aus den Farbbereichen Gelb, Rot und Grün (dabei mindestens 80% Rot) mit einem Schwarzanteil von mindestens 15% sowie einem Schwarz- und Buntanteil zusammen von mindestens 90%

Bedeutet das nun, dass Akzentfarben eine Farbe enthalten müssen oder nicht?

Unsere Wahl

Wir hatten uns für freundliche Grautöne entschieden. Im NCS-Farbsystem sind diese durch ein N (für neutral) gekennzeichnet und stechen durch das gänzliche fehlen irgendeiner Farbe hervor.
Meine Interpretation war bis gestern, dass 0% Buntanteil auf jeden Fall weniger als 20% sind und deswegen statthaft sein müssten.

Allerdings kann man den Text auch so lesen, dass Farben aus den einzelnen Farbbereichen gewählt werden müssen, dann aber einen Buntanteil von höchstens 20% aufweisen dürfen.
Müssten wir nun zwingend Farbe ins Spiel bringen, hätte das bedeutet, dass unsere Faschen und der Sockel entweder mit Rotanteil, lila oder mit Blauanteil, eben blau oder sonstwie nur nicht grau geworden wären.
Nach den von uns bereits bis hierher eingegangenen Kompromissen im Gesamtprojekt ein nur schwer erträglicher Gedanke.

Erschwerend kam hinzu, dass für Akzentfarben auch kein einziger Grauton aufgeführt war. Ganz Schlaue werden natürlich sagen:

Grau ist doch keine Farbe, das ist ein Kontrast!

Ob das das Bauamt aber dann später auch genauso sieht oder uns unter Androhung von Beugehaft oder Geldbußen zum Umlackieren der Hütte zu zwingt, steht auf einem anderen Blatt. Besser man geht auf Nummer sicher.

Nachfrage beim Bauamt

Auf den letzten Drücker ging es also daran beim Bauamt nachzufragen, wie das Ganze zu verstehen wäre. Denn schließlich soll das Haus bis Ende dieser Woche in den gewählten Farben erstrahlen.

Am Besten war es also beim Verfasser dieser Farbgebote selbst nachzufragen. Was bei religiösen Schriften in der Regel schwer fällt, aber sicher einige kleinere und größere Konflikte der Vergangenheit und Gegenwart hätte entschärfen können, ist das Bauamt ja, wenn auch nur in kurzen Zeitfenstern, telefonisch zu erreichen.

Nachdem ich hier nun unsere Farbcodes heruntergebetet hatte, erhielt ich die erlösende Botschaft:

Unser Haus muß nicht violett oder blau werden, es darf beim freundlichen Grau bleiben! Puuuh.

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