Nachdem wir letzte Woche erstmal den Schock verdauen mussten, dass wir wohl aufgrund der Baugrundverhältnisse eine Bodenplatte aus WU-Beton bräuchten, ist WU-Beton seit heute Geschichte.
Wesentlich günstiger wird es nun aber wohl trotzdem nicht werden.
In dieser Woche habe ich sowohl mit unserem Baugrundgutachter, als auch unserem Bausachverständigen gesprochen, um herausfinden zu lassen, wie unser künftiges Haus denn am besten gegründet werden sollte.
Die richtigen Maßnahmen zur Abdichtung
Im Baugrundgutachten hatte unser Baugrundsachverständiger zuerst eine Gründung mit einem Abdichtungsstandard gemäß DIN 18195, Teil 6, Abschnitt 9 gefordert. Einer Hausbaufirma, bleibt dann wohl fast nur eine Bodenplatte aus wasserundurchlässigem Beton anzubieten. Diese ist zusammen mit den aufwendigeren Dichtungen, wie ich bereits in einem früheren Beitrag schrieb, wesentlich teurer.
In Abstimmung mit unserem Bausachverständigen vom Bauherrenschutzbund wurde nun erarbeitet, dass die Bauwerksabdichtung auch gemäß DIN 18195, Teil 4 erfolgen könnte. Dies aber nur dann, wenn das Haus gleichzeitig etwas angehoben wird. Dadurch kann dann weitestgehend ausgeschlossen werden, dass an der Gebäudeseite anstehende Feuchtigkeit in das Mauerwerk zieht.
Eine Anhebung des Hauses um ca. 10 cm werden wir ertragen können und barrierefrei haben wir es ohnehin nicht geplant.
Mit den Maßnahmen zur Abdichtung sind aber leider noch nicht allen Anforderungen des Baugrundgutachtens Sorge getragen.
Erhöhtes Setzungspotential und verminderte Scherfestigkeit
Genau damit haben wir es auch noch zu tun. In dem von uns erworbenen Grund und Boden lauern in unterschiedlichen Höhen sogenannte Weichschichten. Diese Weichschichten sorgen dafür, dass der Untergrund sich an einer Stelle voraussichtlich stärker setzen möchte, als an anderer. Setzen bezeichnet dabei, dass der Untergrund sich bei hoher Last nach und nach weiter verdichtet und damit zum Erdmittelpunkt hin absackt.
Für Ackerland ist das gar kein Problem, da nur ab und an mal ein Traktor oder ein Mähdrescher drüberfahren muss. Man kann dem Boden also keinen Vorwurf machen, wenn wir nun so mir nichts dir nichts auf die Idee kommen ein mehrere hundert Tonnen schweres Haus auf ihm zu errichten.
Hätte der Untergrund an allen Stellen das gleiche Setzungspotential, würde das Haus nur etwas „tiefergelegt“. Die dabei entstehenden Setzrisse wären vertretbar und im üblichen Rahmen dessen, was in der Regel bei einem Neubau zu erwarten ist.
Aber leider haben wir nun mal diese Weichschichten, die dafür sorgen könnten, dass sich unser Haus ungleichmäßig setzt. Einen Setzriss durch den wir durchsehen können, möchten wir auf jeden Fall ausschließen, weswegen die Bodenplatte nun dementsprechend gestaltet werden muss.
Der Schlüssel hierzu nennt sich „Bodenplatte in biegesteifer Ausführung“. Hierbei werden im Beton der Bodenplatte knapp 3 Tonnen zusätzliche Stahlbewehrung versenkt. Auch die Frostschürze erhält eine Stahlbewehrung und wird fest mit der Bodenplatte verbunden.
Das hört sich alles nicht nur schwer an, es verursacht auch schwere Kosten. Den ursprünglichen Mehrkosten für eine Bodenplatte aus WU-Beton mit entsprechenden Dichtungen von rund 9.300€, steht nun eine erhöhte Positionierung des Hauses und Unmengen Stahl in der Bodenplatte entgegen.
Die Ersparnis: 49,00€
Unsere Freude darüber war schier grenzenlos. Aber ohne ordentliche Bodenplatte würden wir wohl leider nicht lange Freude am Haus haben.
Update
Inzwischen haben wir erfahren, dass unsere beiden direkten Nachbarn ganz offensichtlich mehr Glück mit ihrem Bodengutachten hatten. Beide werden nur eine biegesteife Bodenplatte benötigen. Die kostenintensive kraftschlüssige Anbindung der Frostschürze darf dort entfallen. Auch werden beide Häuser nicht über das Geländeniveau angehoben werden müssen.
Wie sagt man so schön: Manchmal verliert man und mal gewinnen die Anderen 😀
Ein Baugrundgutachten vor dem Kauf ist auf jeden Fall sinnvoll. Lässt man dann dem zu beauftragenden Bauträger das Gutachten frühzeitig zukommen, so sollte dieser daraus die passende Gründung für das Haus anbieten können.
Wichtig ist nur, dass das Gutachten auch dem zuständigen Statiker und nicht nur dem Vertriebsmitarbeiter zugeht. So erlebt man dann keine bösen Überraschungen.