Bereits am 31.01.2017 hatten wir unseren Termin beim Notar. Hier wurde der Kaufvertrag für das Grundstück und unseren Anteil an der Streuobstwiese beurkundet. Mindestens ebenso wichtig war die Bestellung der Grundschuld., die direkt im Anschluss in Angriff genommen wurde. Gerade diese gestaltet sich leider etwas schwieriger.
Ohne Eintragung der Grundschuld kein Geld von der Bank
Ja, so ist es leider. Bevor die Bank Geld herausrückt, möchte sie eine Sicherheit haben. Unser Wort allein genügt ihr nicht, um mal eben eine sechsstellige Summe locker zu machen.
Üblicherweise stellt so eine Grundschuldbestellung eigentlich auch keinerlei Problem dar.
In unserem Fall ist das Flurstück aber noch nicht geteilt. Das bedeutet wir erwerben nur einen Teil eines wesentlich größeren Flurstückes. Die restlichen 27 Teile des Flurstückes teilen sich unter unseren künftigen Nachbarn auf. Dass diese Situation etwas komplizierter ist, habe ich neulich hier beschrieben.
Vor der Grundschuldeintragung eine Erklärung von der Bank
Damit nicht 27 Familien auf einmal ohne Grundstück dastehen, wird die Grundschuld erst dann eingetragen, wenn sich alle Banken dazu bereiterklärt haben keine Zwangsmaßnahmen am ungeteilten Flurstück durchzuführen. Ein Vordruck für diese Erklärung wurde kurz nach unserem Termin beim Notar an unsere Bank gesandt.
Bisher hat die Bank diese aber leider noch nicht in benötigter Form an unseren Notar unterschrieben zurückgeführt. Ist natürlich kein Wunder, es sind ja gerade erst drei Wochen ins Land gegangen. Gut Ding will schließlich Weile haben, es ist noch nicht aller Tage Abend, was lange währt wird endlich gut und Rom wurde ja auch nicht an einem Tag erbaut.
Erst wenn nun das passiert ist, wird unsere Grundschuld eingetragen, die Bank bekommt hiervon Wind und die Zahlungsvoraussetzungen für das Grundstück sind gegeben.
Und dann kommt es doch ganz anders
Heute nervte ich also turnusmäßig unsere Bank und fragte nach dem Stand der Dinge. Hier wurde mir mitgeteilt, dass bereits gestern ein Schreiben gefertigt wurde und nun bald auf den Weg zum Notar gehen könne. Leider könne man mir jetzt noch keine Auskunft über den Inhalt des Schreibens geben, da dieses erst noch „in die Akte gescannt“ werden müsse.
Aber diese Auskunft genügte mir schon, denn es schien ja etwas in Bewegung geraten zu sein. Die Wahrscheinlichkeit, dass das Schreiben auch den Anforderungen unseres Notars genügen würde, erachtete ich als recht groß.
In einem Nebensatz wurde ich von meinem Ansprechpartner der Bank noch um die Zusendung einer aktuellen Liegenschaftskarte gebeten, aus der das zu belastende Flurstück hervorginge. Da der mir vorliegende Auszug auf den 02.01.2017 datierte, fragte ich freundlich bei dem uns betreuenden Vermessungsingenieur nach und erhielt kurz darauf den aktuellen Stand per E-Mail. (Vielen Dank an dieser Stelle für die tolle Betreuung.)
Potzblitz, das große Flurstück ist seit heute (!) offiziell geteilt und ins Liegenschaftskataster aufgenommen. Das Schreiben unserer Bank ist dadurch nun nicht mehr notwendig. Kurz noch den Notar per Telefon in Kenntnis gesetzt, dann kann es hoffentlich bald endlich weitergehen.
Ob ich nun unsere Bank am brandneuen Stand teilhaben lasse, weiß ich allerdings nicht. Zu doof wäre es, wenn sie das laut Kaufvertrag zu belastende Flurstück nicht mehr im Plan finden würden. Sicher müsste dann noch einmal ein Schreiben gefertigt werden……..