Gestern erhielten wir Post von der BG BAU. Diese fordert uns dazu auf eine Bauherrenauskunft auszufüllen und teilt uns mit, dass für uns tätige Bauhelfer über die BG Bau per Gesetz unfallversichert sind. Das ist toll…. aber wir sollen es bezahlen. Handelt es sich dabei um Abzocke oder wie ist das zu werten?

Gesetzliche Unfallversicherung

Deutschland hat an sich ja ein ganz gut funktionierendes gesetzliches Unfallversicherungssystem. Für alle möglichen Berufszweige gibt es Berufsgenossenschaften, die von Unternehmen, je nach Gefahrklasse, Arbeitsentgelt der Mitarbeiter und Unternehmensgröße, Beiträge einziehen. Unternehmen sind gesetzlich hierzu verpflichtet und können sich nicht wehren. Insbesondere Unternehmen, deren Mitarbeiter sehr gefährliche Arbeiten ausüben, müssen sehr tief in die Tasche greifen. Aber auch für typische Bürojobs wird ordentlich zugelangt.

Arbeitnehmer erhalten dann im Fall eines Wege- oder Arbeitsunfalls oder einer Berufsunfähigkeit, Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Arbeitgeber jammern ob der Beiträge und der aus der Mitgliedschaft erwachsenen Pflichten.

Arbeitnehmer hingegen dürfen sich freuen, wenn sie Leistungen von der Berufsgenossenschaft bekommen, da diese meist wesentlich üppiger ausfallen als jene aus der gesetzlichen Krankenversicherung.

Außerdem tragen die einzelnen Berufsgenosschenaft maßgeblich dazu bei auf die Einhaltung von Unfallverhütungsvorschriften zu achten, bzw. diese in Unternehmen durchzusetzen. Es ist halt schlicht günstiger Unfallpotential zu entfernen, als später zahlen zu müssen.

So viel zur Theorie.

Wir gründen kein Unternehmen,
wir bauen ein Haus!

Wieso also um alles in der Welt bekommen wir Post von der BG Bau? Wer hat uns überhaupt verpfiffen? Wir lassen doch so ziemlich alles von Roth Massivhaus machen. Die Mitarbeiter der unterbeauftragten Firmen sind doch ohnehin über deren Arbeitgeber versichert.

Stimmt, das sind sie und darum geht es der BG Bau auch gar nicht. Es geht ihr um Familienmitglieder, Freunde, Kollegen, Nachbarn und wer sonst noch mal eben kurz mit anpacken kann.

Auch dieser Personenkreis, von der BG Bau als „private Bauhelfer“ bezeichnet ist in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Doch wo Versicherungsschutz gewährt wird, wird auch ein Beitrag fällig. Wer soll den bezahlen? Na klar, wir Bauherren. Wer auch sonst. Schließlich sind wir ja gerade geübt in Geldausgabe.

Verpfiffen hat uns im Übrigen die Untere Bauaufsichtsbehörde. Diese ist gesetzlich dazu verpflichtet, anstehende Bauvorhaben anzuzeigen. Wieso ich für die BG Bau nun allerdings Johann heiße, wird mir wohl auf ewig ein Rätsel bleiben. Vielleicht die späte Rache unserer Sachbearbeiterin im Bauamt, wegen meiner ständigen Nerverei.

Was soll die Unfallversicherung für private Bauhelfer kosten?

Beiträge für die gesetzliche Unfallversicherung der BG Bau machen sich maßgeblich am Gefahrtarif fest. Dieser liegt für 2017, einheitlich für alle nicht gewerbsmäßigen Bauarbeiten bei 29,67. Zum Vergleich, Jobs in Medien, Kommunikation und IT sind mit einer Gefahrklasse von 0,46 belegt!

Ist ja auch irgendwie klar, wer auf Gerüsten rumklettert und drei Säcke Rotband gleichzeitig trägt, sonst aber nur Computermäuse durch die Gegend schiebt, hat auch ein höheres Risiko für seine Gesundheit. Im Büro muss man sich schon sehr anstrengen, um sich lebensgefährlich an der Maus zu verletzen.

Aus der Gefahrklasse und einem weiteren Wert, dem sogenannten Beitragsfuß, errechnet sich für 2017 ein Beitragssatz von 12,1647%, der mit Arbeitszeit und Gehalt des privaten Bauhelfers multipliziert wird.

Die Formel lautet also:
Geleistete Stunden x Stundenlohn x 12,1647%

Das ist ja super, die kriegen eh nix! Also muss ick nüscht zahlen!

Leider ist es natürlich nicht so, dass wir um eine Zahlung herum kommen.

Für private Bauhelfer, selbst wenn sie unentgeltlich helfen, gilt ein fiktives Arbeitsentgelt von 11,90€ West bzw. 10,64€ Ost.

Je geleistete Bauhelferstunde in Ludwigsfelde (Neue Bundesländer) kommen wir also auf:
1 Stunde x 10,64€ x 12,1647% = 1,29€

Es gilt ein Mindestbeitrag von 100€.

Und was ist mit uns?

Natürlich sind die Bauherren nicht automatisch versichert, die müssen nur alles bezahlen. Tatsächlich darf man sich auf freiwillig bei der BG Bau unfallversichert lassen. Für nur einen Monatsbeitrag von derzeit 361,90€ hat man eine Person versichert. Baut man nicht als Single und ist kein Mormone, käme man so auf einen Monatsbeitrag von 723,80€.

Merke, die BG Bau möchte nicht, dass sich die Bauherren freiwillig versichern, anders kann man die Höhe dieses Beitrags glaube ich nicht werten.

Uns doch egal, wir ignorieren das!

Das muss jeder mit sich selbst abmachen. Im Merkblatt für private Bauherren steht geschrieben:

Der Eigenbauunternehmer (genau, das sind wir) hat gegenüber der Berufsgenossenschaft die gleichen Verpflichtungen wie ein gewerblicher Unternehmer.

Hierzu gehören:

  • die Erfüllung der Mitteilung-, Auskunft- und Aufzeichnungspflichten
  • die Beachtung der Anforderungen aus staatlichen und berufgenossenschaftlichen Arbeitsschutzvorschriften
  • die Meldung von Arbeitsunfällen
  • die Erfüllung der Beitragspflicht

Es sieht also ganz danach aus, dass Ignorieren zumindest nicht die gesetzeskonforme Variante darstellt.
Tatsächlich ist es so, dass man, wenn man das Schreiben ignoriert, geschätzt wird und Beiträge dann auf Basis dieser Schätzung zahlen soll. In der Regel werden dann 3% der Bausumme als Beitrag geschätzt. Es ist also definitiv keine gute Idee das Schreiben zu ignorieren.

Was tun?

Kann man völlig ausschließen jemals private Bauhelfer auf der Baustelle zu haben, der mag das Schreiben in Zusammenarbeit mit seinen Bauträger ausfüllen, damit dieser bestätigen kann, dass sämtliche Arbeiten durch ihn durchgeführt werden. Da auch eine Liste der unterbeauftragten Unternehmen gefordert wird, kann der Bauträger diese Liste gleich mitliefern.
In Absprache mit unserem Bauleiter haben wir den Fragebogen mit Verweis auf die Bau-GmbH Roth ausgefüllt und zurückgesendet. Schließlich kaufen wir ein schlüsselfertiges Haus und Roth Massivhaus trägt für die Herstellung Sorge.

Hat man tatsächlich regelmäßig Unterstützung durch Freunde, Kollegen oder Familienmitglieder, sollte man sich mit dem Gedanken tragen hier lieber einige Euro zu zahlen.
Fällt z.B. ein Freund aus dem Fußballverein oder die beste Freundin er Gattin von der Leiter, verletzt sich und ist in dessen Folge arbeitsunfähig, kann es hässlich werden.

Nicht alle Freundschaften halten solch eine Situation aus. Ehemalige Freunde können auch treffliche Feinde werden, die sich später gegenseitig vor den Kadi ziehen.

Keine Ausrede nicht zu helfen

Es gibt allerdings eine Ausnahme, die die Hilfe durch Family & Friends gestattet. Die BG Bau formuliert es so:

Bei Helfern, die im Rahmen einer im privaten Bereich üblichen Gefälligkeitsleistung tätig werden, ist der Versicherungsschutz ausgeschlossen, weil solche Handreichungen rechtlich nicht als arbeitnehmerähnlich gelten.
Um festzustellen, ob die Tätigkeit eher der Privatsphäre zuzurechnen ist, muss die Beziehung zwischen dem Bauherrn und dem Helfer sowie das Ausmaß der Tätigkeit untersucht werden.

Hilft der Vater des Bauherren kurz beim Abladen von Baumaterial, wird dies als übliche Gefälligkeit im familiären Bereich anzusehen sein, während die mehrtägige Hilfe eines Freundes beim Dachdecken in der Regel eine versicherte Tätigkeit darstellt.

Wenn das pubertierende Kind sich also auf den mangelnden Versicherungsschutz beruft, um nur ja nicht beim Verteilen des Aushubs auf dem Grundstück helfen zu müssen oder Steine zu schleppen, hat man damit ein gutes Argument an der Hand.

5 Antworten

  1. Ikke sagt:

    Hallo John.
    Passend zu deinem Artikel ein aktuelles Urteil des SG Heilbronn zur Thematik Bauhelfer aus der Verwandschaft und der Versicherungspflicht über die BAU-BG.
    https://www.juris.de/jportal/portal/page/homerl.psml?cmsuri=/juris/de/nachrichten/zeigenachricht.jsp&feed=juna&wt_mc=rss.juna&nid=jnachr-JUNA171205898
    Das Urteil ist zwar nicht rechtskräftig, aber die Begründung könnte hilfreich sein und bei einer einer rechtskräftigen Entscheidung des BSG, mehr Sicherheit für Bauherren und Baudamen bieten. Viele Grüße.

  2. Hagen sagt:

    Hallo John,

    wir haben seit heute auch das Schreiben der BG auf dem Tisch, deswegen die kurze Frage, ob du auf deine Antwort mit Verweis auf eure Hausbaufirma und schlüsselfertig je wieder etwas gehört hast oder ob dann Ruhe war?

    Viele Grüße aus 3.2,
    Hagen

    • John sagt:

      Hallo Hagen,
      Ja, bisher haben wir nichts mehr von der BG gehört. Aber regelmäßig dreht die BG eine Runde durchs Gebiet, um auch sicherzustellen, dass man nicht schummelt.

      Grüße zurück über die Streuobstwiese,
      John

  3. Hagen sagt:

    Alles klar und weiß ich Bescheid. Und danke für die Info!

    Grüße, Hagen

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