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Thema Kamin – gesicherte Erkenntnisse

Kaminfeuer

Kaminfeuer

DIBt, Unterdruckwächter, Raumluftunabhängigkeit….. Nachdem sich das Thema Kamin seit November als ein kompliziertes herausstellte und auch die Wahl eines passenden Anbieters weniger einfach war als gedacht, gibt es nun doch endlich gesicherte Erkenntnisse.

Gespräch mit dem Bezirksschornsteinfegermeister

Die alles entscheidende Instanz beim Thema Feuerstätten ist der Bezirksschornsteinfegermeister. Ohne ihn darf ein Kaminofen, so schön und evtl. kostspielig er auch sein möge, nicht in Betrieb genommen werden. Daher erschien es sinnvoll möglichst frühzeitig Kontakt zu ihm zu suchen.

Über eine kurze Recherche im Netz, habe ich den für uns später zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister identifiziert. Leider hatte ich bei meiner ersten Kontaktaufnahme wenig Erfolg, da er gerade im Urlaub weilte. Am nächsten Tag erhielt ich eine SMS, dass er in der darauffolgenden Woche wieder in Amt und Würden wäre.

Tatsächlich erreichte ich ihn eine Woche später im Büro und schilderte unsere Randbedingungen:

Wie ich bereits berichtet hatte, erfordert der Betrieb einer KWL oder auch einer Ablufthaube in der Küche einige Handstände bezüglich der Inbetriebnahme eines Kaminofens. Unternimmt man diese nicht, läuft man schlechtestenfalls Gefahr an einer Kohlenmonoxidvergiftung zu versterben.

Tatsächlich gibt es zur Abnahmefähigkeit der einzelnen Lösungsmöglichkeiten keine Einigkeit. Es entscheidet einzig der zuständige Bezirksschornsteinfegermeister. Diese Entscheidung kann auch gerne anders ausfallen, als die eines Kollegen im nächsten Bezirk.

Die Lösungsmöglichkeiten

Im konkreten Fall, also für das Areal des Rousseau Park, gibt es zwei Lösungsmöglichkeiten:

1 – Einbau eines Unterdruckwächters

Sieht man den Einbau eines Unterdruckwächters oder Unterdruck- Controllers vor, so ist man bei der Wahl des Kaminofens theoretisch völlig offen. Es ist dann unerheblich, ob der Kamin DIBt geprüft wurde oder nicht.
Ein Vorteil ist, dass man sich aus einer größeren Auswahl an Kaminen entscheiden darf. Da DIBt geprüfte Kamine meist etwas teurer sind, könnte man dadurch etwas Geld sparen. Nachteil bei der Angelegenheit ist, dass der Unterdruckwächter mit rund 1.200€ inkl. Einbau auch etwas kostet und damit mehr Geld verschlingt, als ein günstigerer Kamin sparen könnte.

Funktionsweise am Beispiel LEDA LUC (Quelle: LEDA Werk GmbH & Co. KG)

Bedienteil eines Unterdruckwächters: LEDA LUC 2 (Quelle: LEDA Werk GmbH & Co. KG)

 

2 – DIBt geprüfter Kamin und Randbedingungen der KWL

Alternativ gäbe es die Möglichkeit einen DIBt geprüften Kamin zu verbauen und dem Bezirksschornsteinfegermeister nachzuweisen, dass die KWL zu keinem Zeitpunkt einen Unterdruck von mehr als 8 Pascal verursachen kann. Dies muss auch im Falle einer Fehlfunktion gesichert sein und mit entsprechenden Nachweisen des Herstellers der KWL belegt werden.

Leider scheint man solche Nachweise von keinem Hersteller einer Lüftungsanlage zu bekommen. Auf Nachfrage bei dem Hersteller unserer KWL bekamen wir zur Antwort, dass es dafür gar keine Prüfverfahren gäbe. Einen solchen Nachweis könne man gar nicht erbringen.

Fazit

Variante 1 hört sich, wahrscheinlich nicht nur für uns, irgendwie sicherer an. Der Unterdruckwächter prüft ständig die aktuellen Druckverhältnisse und schaltet die KWL ab, wenn ein gefährlicher Unterdruck herrscht, der Rauchgase aus dem Kamin in den Wohnraum befördern könnte.

Zudem steht die Prüfung der Kaminöfen durch den DIBt etwas in der Kritik. Hierbei wird nur geprüft, ob die Dichtungen der Ofentür nach einigen Tausend Öffnungs/Schließ-Zyklen noch eine bestimmte Mindestdichtigkeit aufweisen.

Auch wenn ich ziemlich sicher bin, dass wir vor dem Erreichen von 6.000 Zyklen bereits in unsere letzte Ruhestätte umgezogen sind, wollen wir lieber auf Nummer sicher gehen und werden Variante 1 wählen.

Von anderen Bauherren, z.B. welchen in Bernau bei Berlin, haben wir gehört, dass sie bei Verwendung eines DIBt geprüften Kaminofens, trotz KWL, keinen Unterdruckwächter benötigen. Also auf jeden Fall beim zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister nachfragen, denn dieser entscheidet!

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