Helma war eines der ersten Unternehmen, die wir auf dem Radar hatten, so wirkten sowohl der Internetaufritt, als auch der Katalog ansprechend. Häuser und Grundrisse trafen unseren Geschmack.

Kontaktaufnahme mit dem Helma Vertrieb

Direkt nach Anforderung des Kataloges erhielten wir eine automatisierte E-Mail von dem gebietsmäßig für uns zuständigen Vertriebsmitarbeiter, Herrn B.
Wir antworteten auf die Nachricht und baten um einen Termin, um über Helma und ein Angebot für ein Haus zu sprechen. Wir erhielten einen Termin am darauffolgenden Samstag im Musterhaus Teltow.

Der Termin

Wir erschienen pünktlich im Musterhaus, Herr B. hatte allerdings noch Kundschaft, so dass wir die Zeit nutzten, um uns im Haus umzusehen. In unseren Augen ein gewöhnungsbedürftiges Obergeschoss, aber was soll’s, wir müssen es ja nicht genauso machen.
Als Herr B. dann endlich Zeit für uns hatte kam er direkt zur Sache:
„Haben Sie schon ein Grundstück?“
Wir verneinten wahrheitsgemäß.
„Wo wollen Sie denn bauen?“.
Wir sagten Teltow, denn damals hofften wir noch auf ein Grundstück in Teltow, bevor wir feststellen mussten, dass ein Grundstück in Teltow, ähnlich wie in Stahnsdorf oder gar Kleinmachnow kaum zu bekommen oder unerschwinglich für uns ist. Genau dies teilte uns auch Herr B. mit.

Er nannte uns zwei Adressen, eine in Mahlow und eine in Königs Wusterhausen, wo über Helma noch Grundstücke zu bekommen wären. Zuerst sollten wir uns aber mit einem Finanzierungsberater zusammensetzen, um herauszufinden welchen Budgetrahmen wir denn überhaupt hätten. Einen Moment später hatten wir eine Visitenkarte eines, ebenfalls zur Helma Gruppe gehörenden Finanzierungsberaters in der Hand und nach nichtmal 10 Minuten Gesprächszeit war der Termin zu Ende, da Herr B. noch schnell mit seinem Panamera zu einem weiteren Termin musste.

Komisch, hatten wir doch gedacht, dass er einen Termin mit uns hätte.

Die Grundstücke

Wir klapperten noch die genannten Adressen ab, stellten erneut fest, dass wir uns mit Mahlow nicht anfreunden können würden. Das Areal in Königs Wusterhausen wäre schon eher unser Fall gewesen, doch die einen Steinwurf entfernte Bundesstraße war so gar nicht unser Ding.

Haus mit Grundstück = Bauträgerschaft

Kurze Zeit später lernten wir dann auch, dass Helma in der Regel als Bauträger fungiert, also Haus mit Grundstück verkauft. Was sich einerseits praktisch anhört, hat aber einen gehörigen Haken. Kauft man Haus und Grundstück zusammen, so wird die Grunderwerbsteuer für den gesamten Kaufpreis fällig. Das kann einen ordentlichen Batzen mehr kosten.

Auch aus diesem Grund meldeten wir uns nicht mehr bei Herrn B.
Er sich allerdings auch nicht bei uns. Die Geschäfte bei Helma laufen also auch ohne uns gut.

 

 

2 Antworten

  1. Daniel sagt:

    Hallo John,

    eine Frage zur Grunderwerbsteuer. Bei uns ist Mittlerweile der Grundstücksvertrag beurkundet worden und ist aktuell in Bearbeitung. Hast du schon Grunderwerbsteuer leisten müssen und gab es dazu schon eine Fragerunde des Finanzamtes, in Bezug auf ein „Einheitliches Vertragswerk“ wie bei der Firma Helma beschrieben? Wir fragen uns grade ob das Finanzamt nicht auf dumme Ideen kommen könnte und irgendwie meint, den Preis für Grundstück und Haus als Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer zu verwenden. Hast du hier schon Erfahrungen gesammelt?

    Grüße

    Daniel

    • John sagt:

      Hi Daniel, Gratulation zur Beurkundung. Damit werdet ihr offiziell Nachbarn von uns werden.

      Meine Frau und ich haben jeweils im August einen vorläufigen Steuerbescheid auf den Grundstückkaufpreis erhalten und gezahlt.
      Das Finanzamt forderte allerdings auch Vergleichsangebote anderer Häuser und den Bauvertrag an.
      Nach Fertigstellung hätte es gerne auch noch die Abschlussrechnung.

      Das Thema Grunderwerbsteuer ist ziemlich knifflig, da hier anscheinend jedes Finanzamt in Deutschland auf eigene Ideen kommt, um das Staatssäckel möglichst effizient zu füllen.
      Diverse Gerichtsverfahren belegen, dass nicht nur Bauherren, die tatsächlich Bauträgergeschäfte eingegangen sind, auch auf das Haus Grunderwerbsteuer zahlen sollen.
      Teils wird argumentiert, dass der reine Vorsatz ein Haus auf einem Grundstück zu errichten genüge, egal ob Grundstücksveräusserer und Hausanbieter wirtschaftlich miteinander verflochten sind.
      Die Urteile sprechen auch keine einheitliche Sprache.

      Sobald wir unseren finalen Steuerbescheid haben, wissen wir mehr.

      Grüße zurück,
      John

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