Mit nur etwas über einem Jahr Verspätung ist nun der Bebauungsplan für den Rousseau Park endlich beschlossen und verabschiedet worden.

Mit der Veröffentlichung im Amtsblatt Nr. 34 der Stadt Ludwigsfelde vom 26.09.2017, ist der B-Plan in seiner Beschlussvorlage vom 17.08.2017 rechtskräftig geworden und darf nun zu den üblichen Sprechzeiten im Rathaus Ludwigsfelde besichtigt werden. Der Bequemlichkeit halber habe ich hier die beschlossenen Dokumente der Vorlage aus dem Ratsinformationssystem der Stadt Ludwigsfelde zum entspannten Studium verlinkt.

Anlage 1: Abwägungstabelle
Anlage 2: Liste Änderungen
Anlage 3: Planzeichnung
Anlage 4: Begründung
Anlage 5: Planzeichen Teile

Quelle: RIS Ludwigsfelde

Alle Bedenken ausgeräumt

Sämtliche Bedenken bzgl. Umwelt, wie der bedauernswerten Feldlerche, konnten zerstreut oder durch die Schaffung von Ausgleichsflächen oder Ersatzpflanzungen gelöst werden.

Sowohl Lärmschutz, als auch der Schutz des Ludwigsfelder Einzelhandels vor allzu großer Konkurrenz wurden bedacht. Und zur großen Freude der Grundstücksbesitzer auch geregelt, welche und wieviele Bäume und Sträucher sie auf ihrem Grund und Boden zu pflanzen haben, damit der Rousseau Park auch wie ein Park aussieht. Zu groß wäre wahrscheinlich der Entscheidungsspielraum gewesen, hätten die Grundstücksbesitzer sich völlig frei unter allen verfügbaren Pflanzenarten diejenigen aussuchen dürfen, die sie am schönsten finden.

Wer nun wissen möchte, welche Pflanzen denn auch zählen, der muss in den:

Gemeinsamen Erlass des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft
und des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz zur Sicherung
gebietsheimischer Herkünfte bei der Pflanzung von Gehölzen in der freien
Natur vom 18. September 2013

sehen. Was für ein Titel. Das Dokument selbst ist nur unwesentlich länger.

Was lange währt

Für die Bauherren des Quartiers 3.1 des Rousseau Park war es eine lange Hängepartie. Denn nur mit rechtskräftigem Bebauungsplan darf nach Bauanzeige gebaut werden. Davon abgesehen, dass dieses Verfahren wesentlich günstiger als der „normale“ Bauantragsverfahren ist, dauert dieses in der Regel nur 4 Wochen und spart damit massiv Zeit. Auf der anderen Seite der Medaille ist dann aber auch der Objektplaner in der Pflicht, wenn es um die Einholung von Genehmigungen und Ausnahmen vom B-Plan geht. Hält man sich akribisch an den Bebauungsplan, ist die Bauanzeige die günstigste und schnellste Variante.

Die Masse der Grundstücke in Quartier 3.1 werden derzeit allerdings schon bebaut. Die Grundstücksbesitzer mussten allesamt entweder das normale oder vereinfachte Baugenehmigungsverfahren durchlaufen. Mit deutlich mehr Kosten und entsprechender Wartezeit.

Einige Details zum Rousseau Park, die eben aus dem Bebauungsplan hervorgehen hatte ich schon vor einigen Monaten zusammengefasst. Viel getan hat sich seitdem zu Glück nicht. Politische Entscheidungsprozesse bedürfen eben ihrer Zeit.

Die restlichen Quartiere freut’s

Die Bauherrschaften der anderen Quartiere, die der Bebauungsplan betrifft, haben allerdings Grund zur Freude.

Mit einiger Sicherheit wird es in den Quartieren nach Abschluss der Erschließung und Übergabe an die Stadt schneller gehen mit der Bebauung.

 

 

10 Antworten

  1. Henric sagt:

    Hallo John,

    mit dem Zitat „vereinfachte Bauantragsverfahren“ meinst Du vermutlich das vereinfachte Baugenemigungsverfahren???

    Falls dem so ist, so wollten wir dieses eigentlich verwenden, da man uns zu einer Bauanzeige eigentlich abgeraten hat. Hintergrund ist, dass bei einer Bauanzeige der Bauherr selbst für die Richtigkeit im Bauantrag verantwortlich sein soll und im Nachhinein für eventuelle Mängel selbst gerade stehen muss. Im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren, welches wohl auch nur 4 Wochen dauern soll, prüft wohl, so wie beim normalen Verfahren auch, die untere Bauaufsichtsbehörde den Antrag, die Verantwortung liegt wohl also bei denen.

    Woher stammt die Info, dass das vereinfachte Verfahren teurer ist als die Bauanzeige?

    Grüße
    Henric

    • John sagt:

      Hi Henric,
      die Bauanzeige ist die günstigste und schnellste Variante, bei der dem Objektplaner aber eine besondere Verantwortung obliegt. Sind die Unterlagen nicht vollständig oder in Details inkorrekt, darf man nochmal von vorne ran.
      Daher ist die Bauanzeige weniger beliebt bei Objektplanern aka. Architekten 😉

      Beim vereinfachten Baugenehmigungsverfahren liegt die Verantwortung auch beim Planer, hier darf bei Formfehlern (die sich gerne mal einschleichen, insbesondere wenn man deren Arbeitslast bewältigen muss) allerdings nachgebessert und nachgereicht werden.

      Das Verfahren, welches bei der Behörde am wenigsten Aufwand macht ist das günstigste und das ist die Bauanzeige.
      Siehe: Brandenburgische Baugebührenordnung

      Grüße
      John

  2. Jule sagt:

    Jippy 🙂 wir freuen uns sehr, dass nun endlich alles amtlich ist.
    Du hast schon recht, dass alle anderen Quartiere sich darüber freuen und ihr leider den langen weg nehmen musstet.

    Aber sieh es Positiv, das was du an Mehrkosten hattest und Zeitaufwand ist nichts im Vergleich zu unseren zusätzlichen Kosten nur für das Grundstück.

  3. Elisabeth sagt:

    Hallo,
    ich brauche einmal Hilfe.
    Hast du dich mit der in deinem Artikel genannten Begrünung schon näher auseinander gesetzt?

    Für uns ergeben sich aus dem Erlass zwei Interpretationsmöglichkeiten. Wir wissen, wie müssen zwei Obstbäume und ca. 18 Büsche pflanzen. Gilt diese Vorschrift der einheimischen Arten nur für die 18 „Pflichtbüsche“ oder dürfen wir auf unserem gesamten Grundstück nur die genannten einheimischen Arten verwenden?

    Wir wollten als Sichtschutz ein Hecke aus Lebensbäumen pflanzen.

    Weißt du gegebenfalls was dazu? Sonst fragen wir mal beim Amt an.

    Lieben Dank!

    • John sagt:

      Hallo Elisabeth, oh ja, das haben wir.
      Wir waren nämlich alles Andere als begeistert davon vorgeschrieben zu bekommen was gepflanzt werden soll.
      Insbesondere wenn man sieht was für „schöne“ gebietsheimische Gewächse denn zur Wahl stehen.

      Tatsächlich gilt die Bindung aber nur für diejenigen Pflanzen, die ihr verpflichtet seid zu pflanzen.
      Thujen könnt ihr auf jeden Fall Pflanzen, nur eben zusätzlich zu den 18 gebietsheimischen Büschen.

      Grüße
      John

  4. Jule sagt:

    sorry ist mir echt zu viel zum Nachlesen. Wo finde ich denn genau, welche Pflanzen wir nehmen müssen?

    Danke

  5. Jule sagt:

    Super vielen Dank

  6. Elisabeth sagt:

    Vielen Dank für deine Hilfe,
    wir hatten gehofft unsere Sichtschutzhecke mit den Pflichtbüschen verbinden zu können. Aber dann ist es jetzt eben so.

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